Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
250 "Prozessionsweg / Feldbusch - mittlerer Teil" im Ortsteil Clarholz
Die Aufstellung des Bebauungsplans für diesen Bereich ist zur Deckung des Wohnbauflächenbedarfs im Gemeindegebiet, insbesondere im Ortsteil Clarholz, notwendig. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum erlangt werden.
Insbesondere wird mit der Planung beabsichtigt, ausreichend Wohnraum auch in Form von Doppel- und Reihenhäusern zur Verfügung zu stellen, um die Ressource Boden zu schonen. Kleinere Grundstücke sind zum einen für eine nachhaltige Siedlungspolitik unverzichtbar und sind zum anderen gerade für junge Familien erschwinglicher (Stichwort: Förderfähigkeit bis zu einer Grundstücksgröße von 400 m2).
Insbesondere wird mit der Planung beabsichtigt, ausreichend Wohnraum auch in Form von Doppel- und Reihenhäusern zur Verfügung zu stellen, um die Ressource Boden zu schonen. Kleinere Grundstücke sind zum einen für eine nachhaltige Siedlungspolitik unverzichtbar und sind zum anderen gerade für junge Familien erschwinglicher (Stichwort: Förderfähigkeit bis zu einer Grundstücksgröße von 400 m2).
Übersichtsplan
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Brandes | 05245 - 444192 | M.Brandes@herzebrock-clarholz.de |
Frau Gülseren Dilmenc | 05245 - 444193 | g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de |
Verfahrensschritte
- 25.06.2003, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
- 25.06.2003, Bekanntmachung
Anhänge
- Plandarstellung
- Bebauungsplan
Bebauungsplan
- Bebauungsplan
- Begründung
- Begründung zum Plan
Begründung zum Plan
- Begründung zum Plan