Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

251 "Brocker Straße / Feldmannsweg" im Ortsteil Herzebrock

Anlass für die vorliegende Bauleitplanung war die Aufgabe des Betriebsstandortes der Fa. Weeke. Die unmittelbare Nähe zwischen der gewerblichen Nutzung und der angrenzenden Wohnnutzung war in der Vergangenheit nicht konfliktfrei sodass hiermit die Möglichkeit einer Bereinigung dieser städtebaulichen Gemengelage gegeben ist. Die zukünftige Nutzungsgrenze zwischen Gewerbe und Wohnen wird durch diese Planung zur Brocker Straße verschoben.
Der Bebauungsplan Nr. 251 „Brocker Straße / Feldmannsweg“ ergänzt und erweitert die vorhandenen wohnbaulichen Strukturen am Südrand des Ortsteils Herzebrock. Soweit durch die Planung der endgültige Ortsrand definiert wird, bildet die Festsetzung einer Ortsrandeingrünung auf den Privatgrundstücken einen ansprechenden Übergang zur freien Landschaft.
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes das Ziel, Wohnbauflächen zur Deckung des kurz- und mittelfristigen örtlichen Wohnraumbedarfs bereitzustellen. Insbesondere Familien vor Ort soll der Erwerb von Eigenheim-Bauplätzen ermöglicht werden. Angestrebt wird für diese Zielgruppe überwiegend eine ein- bis zweigeschossige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern.
Für die Inanspruchnahme der vorliegende Fläche spricht die gesicherte Erschließung über die Brocker Straße und den Feldmannsweg, sowie die Nähe zur örtlichen Infrastruktur.

Übersichtsplan

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Frau Gülseren Dilmenc05245 - 444193g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 15.11.2004, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
  • 15.11.2004, Bekanntmachung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

  • Plandarstellung
  • Legende und textliche Festsetzungen
    • Legende und textliche Festsetzungen zur Satzungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 251
      Die Legende enthält Planzeichen, Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO, die örlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW sowie Hinweise und Empfehlungen.
      Für die Nutzung wird empfohlen die Legende und die Plankarte in getrennten Fenstern "nebeneinander zu legen.
      Legende und textliche Festsetzungen
  • Begründung