Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
255 "Westlich des Postweges" im Ortsteil Herzebrock
Die Aufstellung des Bebauungsplans für diesen Bereich dient zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Wohnbauflächenbedarfs im Gemeindegebiet. Insbesondere Familien vor Ort soll der Erwerb von Eigenheim- Bauplätzen ermöglicht werden.
Das Plangebiet erweitert die vorhandenen wohnbaulichen Strukturen am nordwestlichen Rand des Ortsteils Herzebrock und bildet die westliche Ergänzung des Siedlungsgebietes zwischen Postweg und der Straße Weißes Venn.
Es wird eine ein- bis zweigeschossige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern festgesetzt.
Ausdrückliches Ziel der Planung ist das weitere Zusammenwachsen der Ortsteile Herzebrock und Clarholz zu fördern.
Für die Inanspruchnahme der vorliegenden Fläche spricht die gesicherte Erschließung über den Postweg, die Nähe zur örtlichen Infrastruktur sowie die Nachnutzung eines Gewerbes.
Durch die Festsetzung einer Fläche, auf der die Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers geplant ist, wird ein ansprechender Übergang zur freien Landschaft erreicht.
Das Plangebiet erweitert die vorhandenen wohnbaulichen Strukturen am nordwestlichen Rand des Ortsteils Herzebrock und bildet die westliche Ergänzung des Siedlungsgebietes zwischen Postweg und der Straße Weißes Venn.
Es wird eine ein- bis zweigeschossige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern festgesetzt.
Ausdrückliches Ziel der Planung ist das weitere Zusammenwachsen der Ortsteile Herzebrock und Clarholz zu fördern.
Für die Inanspruchnahme der vorliegenden Fläche spricht die gesicherte Erschließung über den Postweg, die Nähe zur örtlichen Infrastruktur sowie die Nachnutzung eines Gewerbes.
Durch die Festsetzung einer Fläche, auf der die Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers geplant ist, wird ein ansprechender Übergang zur freien Landschaft erreicht.
Übersichtsplan
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Brandes | 05245 - 444192 | M.Brandes@herzebrock-clarholz.de |
Frau Gülseren Dilmenc | 05245 - 444193 | g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de |
Herr Sven Rose | 05245 - 444190 | s.rose@herzebrock-clarholz.de |
Verfahrensschritte
- 21.06.2006, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 28.03.2007, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 29.10.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
- 29.10.2007, Bekanntmachung
Anhänge
- Plandarstellung
- BebauungsplanZu diesem Plan kann getrennt eine Legende aufgerufen werden.Bebauungsplan
- Bebauungsplan
- Legende
- Legende und textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 255Die Legende enthält Planzeichen, Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO, die örlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW soiw Hinweise und Empfehlungen.Legende und textliche Festsetzungen
Für die Nutzung wird empfohlen die Legende und die Plankarte in getrennten Fenstern "nebeneinander zu legen.
- Legende und textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 255
- Begründung
- Begründung
- Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10(4) BauGBIn der zusammenfassenden Erklärung werden kurz die wesentlichen Informationen zu dem Bebauungsplan sowie über die Art und Weise , wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden.Zusammenfassende Erklärung
- Umweltbericht
- Protokolle
- Planungsausschussbeschluss vom 14.08.2006 zum Ergebnis der frühzeitigen BeteiligungDer Planungsausschuss hat über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und den Offenlegungsbeschluss gefasst.Planungsausschussbeschluss vom 14.08.2006
- Ratsbeschluss vom 28.03.2007 zum Ergebnis der Offenlage und SatzungsbeschlussDer Rat hat über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und den Satzungsbeschluss gefasst.Ratsbeschluss vom 28.03.2007
- Planungsausschussbeschluss vom 14.08.2006 zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung