Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
256 "Brocker Straße / Clarholzer Straße" im Ortsteil Herzebrock
Durch Verlagerung der betrieblichen Nutzung der Fa. Steffenewers im Jahr 1992 ins Industriegebiet entstand im Ortseingangsbereich Herzebrock, südlich der Clarholzer Straße, eine Gewerbebrache. Die bestehenden Betriebsgebäude wurden weitgehend als Lager weitergenutzt, die Hoffläche als Stell-/Parkplatz.
Die gesamte Situation der Fläche ist städtebaulich - gerade im Hinblick auf die angrenzende Wohnnutzung - wenig ansprechend.
Ein Investor ist (im Namen des Eigentümers) an die Gemeinde herangetreten diese Fläche einer Bebauung zuzuführen. Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Herzebrock-Clarholz folgend Ziele:
Nachnutzung einer Gewerbebrache / Aktivierung von Bauflächen im Siedlungszusammenhang;
Bereinigung dieser städtebaulichen Gemengelage;
Verschiebung der zukünftigen Nutzungsgrenze zwischen Gewerbe und Wohnen zur Clarholzer Straße;
Angemessene Behandlung der Immissionsschutzbelange, insbesondere des Schutzes vor Verkehrslärm.
Die Gemeinde beabsichtigt durch die vorliegende Planung insbesondere Familien vor Ort den Erwerb von Eigenheim-Bauplätzen zu ermöglichen. Für diese Zielgruppe wird eine überwiegend ein- bis zweigeschossige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern angestrebt. Auf diese Weise kann zur Deckung des kurzfristigen örtlichen Wohnraumbedarfs beigetragen werden. Für die Inanspruchnahme der vorliegenden Fläche spricht auch die gesicherte Erschließung über die Brocker Straße, sowie die Nähe zur örtlichen Infrastruktur.
Die gesamte Situation der Fläche ist städtebaulich - gerade im Hinblick auf die angrenzende Wohnnutzung - wenig ansprechend.
Ein Investor ist (im Namen des Eigentümers) an die Gemeinde herangetreten diese Fläche einer Bebauung zuzuführen. Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Herzebrock-Clarholz folgend Ziele:
Nachnutzung einer Gewerbebrache / Aktivierung von Bauflächen im Siedlungszusammenhang;
Bereinigung dieser städtebaulichen Gemengelage;
Verschiebung der zukünftigen Nutzungsgrenze zwischen Gewerbe und Wohnen zur Clarholzer Straße;
Angemessene Behandlung der Immissionsschutzbelange, insbesondere des Schutzes vor Verkehrslärm.
Die Gemeinde beabsichtigt durch die vorliegende Planung insbesondere Familien vor Ort den Erwerb von Eigenheim-Bauplätzen zu ermöglichen. Für diese Zielgruppe wird eine überwiegend ein- bis zweigeschossige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern angestrebt. Auf diese Weise kann zur Deckung des kurzfristigen örtlichen Wohnraumbedarfs beigetragen werden. Für die Inanspruchnahme der vorliegenden Fläche spricht auch die gesicherte Erschließung über die Brocker Straße, sowie die Nähe zur örtlichen Infrastruktur.
Übersichtsplan
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Brandes | 05245 - 444192 | M.Brandes@herzebrock-clarholz.de |
Frau Gülseren Dilmenc | 05245 - 444193 | g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de |
Verfahrensschritte
- 13.09.2006, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 08.05.2007 - 08.06.2007, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 26.05.2009 - 26.06.2009, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 04.02.2010 - 04.03.2010, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
- 24.03.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 03.05.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
- 03.05.2010, Bekanntmachung
Anhänge
- Plandarstellung
- Bebauungsplan Nr. 256 Plankarte - SatzungZum herunterladen des Bebauungsplanes klicken Sie bitte auf den unten angegebenen LinkBebauungsplan Nr. 256
- Bebauungsplan Nr. 256 Plankarte - Satzung
- Legende
- Legende und textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 256 "Brocker Str./Clarholzer Str."Die Legende enthält Planzeichen, Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO, die örlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW soiw Hinweise und Empfehlungen.Legende und textliche Festsetzungen
Für die Nutzung wird empfohlen die Legende und die Plankarte in getrennten Fenstern "nebeneinander zu legen.
- Legende und textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 256 "Brocker Str./Clarholzer Str."
- Begründung
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 256 "Brocker Straße / Clarholzer Straße"
Begründung - Satzung - Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10(4) BauGBIn der zusammenfassenden Erklärung werden kurz die wesentlichen Informationen zu dem Bebauungsplan sowie über die Art und Weise , wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden.Zusammenfassende Erklärung
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 256 "Brocker Straße / Clarholzer Straße"
- Umweltbericht
- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 256 "Brocker Straße / Clarholzer Straße"
Umweltbericht - Satzung
- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 256 "Brocker Straße / Clarholzer Straße"
- Gutachten
- Gefährdungsabschätzung - Boden, Feldmannsweg 7Die Gefährdungsabschätzung befasst sich mit dem ehemaligen Standort einer Maschinenbaufirma auf dem Grundstück Feldmannsweg 7Bodengutachten Feldmannsweg 7
- Gefährdungsabschätzung - Boden für das Flurstück 167Die Gefährdungsabschätzung befasst sich mit einer Lagerfläche an der Brocker StraßeBodengutachten Flurstück 167
- SchallgutachtenIm Jahr 2005 wurde die schalltechnische Belastung des Gebietes gutachterlich untersuchtSchallgutachten
- Ergänzung zum SchallgutachtenAufgrund von geänderten Nutzungen auf dem benachbarten Gewerbegrundstück wurde das Schallgutachten 2007 ergänzt.Ergänzung zum Schallgutachten
- Variante zum SchallgutachtenIn dieser Variante aus dem Jahr 2008 wurde die theoretische Schallsituation nach Wegfall des nördlichen Gebäuderiegels betrachtet.Variante zum Schallgutachten
- Gefährdungsabschätzung - Boden, Feldmannsweg 7
- Protokolle
- Beschlussfassung des Planungsausschusses vom 07.09.2009 zum Ergebnis der OffenlageDie Datei enthält den Protokollauszug aus der Planungsausschusssitzung vom 07.09.2009 zur Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der Offenlage.Beschluss zum Ergebnis der Offenlage
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können so die Beschlussfassung zu ihren Stellungnahmen einsehen. Von einer Übersendung der Beschlusstexte wird, sofern nicht ausdrücklich gefordert, abgeesehen. - Beschlussfassung des Rates vom 24.03.2010 zum Ergebnis der erneuten Offenlage / SatzungsbeschlussDie Datei enthält den Protokollauszug aus der Ratssitzung vom 24.03.2010 zur Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der erneuten Offenlage.Beschluss zum Ergebnis der erneuten Offenlage / Satzungsbesc
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können so die Beschlussfassung zu ihren Stellungnahmen einsehen. Von einer Übersendung der Beschlusstexte wird, sofern nicht ausdrücklich gefordert, abgeesehen.
- Beschlussfassung des Planungsausschusses vom 07.09.2009 zum Ergebnis der Offenlage