Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktuelle Satzung

Außenbereichssatzung "Quenhorn / Pixeler Straße" in Herzebrock

Mit der Außenbereichssatzung soll für den Siedlungsansatz östlich der Groppeler Straße (L 927) sowie südlich und nördlich der Pixeler Straße die vorhandene Wohnnutzung eingegrenzt werden, zudem soll eine begrenzte Fortentwicklung ermöglicht werden. Ziel ist, für sonstige Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35(2) BauGB erleichterte Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen.

Außenbereichssatzung "Quenhorn / Pixeler Straße"

Geltungsbereich

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Frau Gülseren Dilmenc05245 - 444193g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 11.02.2015 - 11.03.2015, Offenlage einer Außenbereichssatzung gem § 35 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB
  • 03.06.2015, Bekanntmachung

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Plankarte zur Außenbereichssatzung "Quenhorn / Pixeler Straße"
      Die Plankarte enthält die zeichnerischen Darstellungen zur Satzung.
      Zu der Plankarte gehört auch ein Textteil der als gesonderte Datei zu öffnen ist.
      Plankarte zur Außenbereichssatzung
  • Textliche Festsetzungen
    • Textteil zur Außenbereichssatzung
      Der Textteil ist Bestandteil der Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch.
      Zur Außenbereichssatzung gehört auch die Plankarte die als gesonderte Datei zu öffnen ist.
      Textteil zur Außenbereichssatzung
  • Begründung
  • Protokolle
  • Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen
    • Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde vom 21.01.2014
      Der Kreis Gütersloh, Abteilung Umwelt – Untere Landschaftsbehörde hat ,bereits im Zusammenhang mit der Grundlagenermittlung für das Verfahren, eine naturschutzfachliche Beurteilung vom 21.01.2014 abgegeben.

      Inhalt:
      - Hinweis auf Veränderungsverbot der Landschaftsschutzverordnung
      - Kritische Beurteilung eines größeren Entwicklungsraums
      Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde