Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktuelle Satzung

Außenbereichssatzung "Siedlung Groppel" im Ortsteil Herzebrock

Mit der Außenbereichssatzung soll im Bereich der Groppeler Siedlung nördlich der Tennisanlage die vorhandene Wohnnutzung eingegrenzt werden, zudem soll eine begrenzte Fortentwicklung ermöglicht werden. Ziel ist, für sonstige Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35(2) BauGB erleichterte Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen.

Geltungsbereich

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Gülseren Dilmenc05245 - 444193g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 28.10.2020 - 30.11.2020, Offenlage einer Außenbereichssatzung gem § 35 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB
  • 03.06.2024, Bekanntmachung

Anhänge