Aktuelle Satzung
Außenbereichssatzung "Siedlung Groppel" im Ortsteil Herzebrock
Mit der Außenbereichssatzung soll im Bereich der Groppeler Siedlung nördlich der Tennisanlage die vorhandene Wohnnutzung eingegrenzt werden, zudem soll eine begrenzte Fortentwicklung ermöglicht werden. Ziel ist, für sonstige Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35(2) BauGB erleichterte Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen.
Geltungsbereich
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Gülseren Dilmenc | 05245 - 444193 | g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de |
Herr Michael Brandes | 05245 - 444192 | M.Brandes@herzebrock-clarholz.de |
Verfahrensschritte
- 28.10.2020 - 30.11.2020, Offenlage einer Außenbereichssatzung gem § 35 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB
- 03.06.2024, Bekanntmachung
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Legende
- Begründung
- Protokolle
- Amtsblatt