Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Sonstige Beteiligung

Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz im Ortsteil Clarholz, Gewerbegebiet, Herzebrock, Möhler, Pixel

Das vorliegende Konzept wurde als Fortschreibung des im Jahr 2006 erarbeiteten Einzelhandels- und
Zentrenkonzepts für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz entwickelt. Es soll sowohl eine fundierte
Bewertungsgrundlage für aktuelle Planvorhaben liefern, als auch mögliche Entwicklungsperspektiven und erforderliche (insbesondere baurechtliche) Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen,so dass sowohl Verwaltung als auch Politik in die Lage versetzt werden, eine gemeindeentwicklungspolitische Grundsatzentscheidung zu treffen sowie frühzeitig mögliche Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die Herzebrock-Clarholzer Versorgungsstrukturen einschätzen zu können.

Die – auch insbesondere rechtliche – Notwendigkeit (im Sinne der späteren bauleitplanerischen Umsetzung) eines solchen städtebaulichen Konzeptes i.S.v. § 1 (6) Nr. 11 ist in jüngsten Urteilen des OVG Münster nochmals hervorgehoben worden: Denn „erst solche konzeptionelle Festlegungen, die dann gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB n.F. (früher: § 1 (5) Satz 2 Nr. 10 BauGB) auch bei der weiteren Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen sind, lassen in aller Regel die Feststellung zu, ob das Angebot bestimmter Warensortimente an bestimmten Standorten in das städtebauliche Ordnungssystem der jeweiligen Gemeinde funktionsgerecht eingebunden ist.“

Die Erarbeitung eines entsprechenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz ist somit konsequent und vor dem Hintergrund seit der letzten Bearbeitung eingetretener veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen (in erster Linie die jüngst in Kraft getretene erneute Novellierung des BauGB - § 9 (2a)), aber auch im Hinblick auf die im Juni 2007 durch den Landtag NRW mehrheitlich beschlossene Novellierung der landesplanerischen Zielvorgaben zur Steuerung des Einzelhandels in NRW (§ 24a LEPro) sowie in Teilen darauf aufbauender aktueller Rechtsprechungen zahlreicher Obergerichte und auch des Bundesverwaltungsgerichts zum Themenkomplex Einzelhandelssteuerung auch zwingend erforderlich.

Für die aktualisierende Fortschreibung stehen folgende Fragestellungen im Mittelpunkt des Untersuchungsinteresses:

 Welche einzelhandelsspezifischen Veränderungen haben sich seit dem letzten Erhebungszeitraum (2005) ergeben, sowohl auf Seite des Angebotes, aber auch bezüglich der Nachfrageseite?

 Wie stellen sich die (aus Einzelhandelssicht relevanten) städtebaulichen Rahmenbedingungen der wesentlichen Herzebrock-Clarholzer Einkaufsbereiche (Hauptgeschäftszentrum, Nebenzentrum (Clarholz), ggf. Sonderstandorte) dar? Welche Veränderungen haben sich ergeben?

 Wie kann die wohnungsnahe Versorgung der Bürger nachhaltig gesichert werden? Wie sind die Nahversorgungsbereiche abzugrenzen und welche Maßnahmen sind zur Aufwertung der Nahversorgungsstandorte erforderlich?

 Welche Entwicklungsperspektiven lassen sich für den Einkaufsstandort Herzebrock-Clarholz formulieren?

 Welche grundsätzlichen bau- und planungsrechtlichen Strategien sind zur zukünftigen Gemeinde- und regionalverträglichen Steuerung des Einzelhandels in der Gemeinde erforderlich?

 Welches räumliche Zentrenmodell braucht die Gemeinde Herzebrock-Clarholz zur Sicherung und ggf. Stärkung ihrer Versorgungsfunktion? – Überprüfung und ggf. Modifikation / Ergänzung der Aussagen in der 2006er Untersuchung?

 Wie sind die zentralen Versorgungsbereiche in Herzebrock-Clarholz abzugrenzen?

 Welche Ziele und Grundsätze sind zur Steuerung des Einzelhandels in der Gemeinde Herzebrock-Clarholz erforderlich? Überprüfung und ggf. Modifikation / Ergänzung der Aussagenin der 2006er Untersuchung?

 Welche Strategien müssen ergriffen werden, um den Einkaufsstandort Herzebrock-Clarholz zu stärken bzw. die Defizite abzubauen?

Das Einzelhandelskonzept gilt für das gesamte Gemeindegebiet

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 31.03.2010 - 03.05.2010, Beteiligung zum Entwicklungskonzept

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

  • Entwicklungskonzept
    • Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz
      Unter dem Link finden Sie den vollständigen Entwurf des Konzeptes.
      Einzelhandels- und Zentrenkonzept