Bebauungsplan in Bearbeitung
213 "Clarholz-Mitte" - V. Änderung - vorhabenbezogener Bebauungsplan- im Ortsteil Clarholz
Das Verfahren wurde mit Ratsbeschluss vom 02.10.2013 eingestellt.
Gegenstand der Planänderung ist die Entwicklung eines Sondergebietes im südöstlichen Anschluss an dem Marktplatz mit Neugliederung der überbaubaren Flächen zur Schaffung einer Baumöglichkeit für einen Einzelhandelsmarkt. Des Weiteren sind die verbleibenden daran angrenzenden Wohnbauflächen neu zu ordnen.
Das Plangebiet der V. Änderung des Bebauungsplans Nr. 213 Clarholz-Mitte I umfasst den Bereich südöstlich des Marktplatzes in Clarholz.
Die Planung dient der Innenentwicklung. Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind nach summarischer Prüfung erfüllt. Die gemäß § 19(2) BauNVO versiegelbare Fläche liegt unter der maßgeblichen Grenze von 2,0 ha. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhal-tungsziele/Schutzzwecke von FFH- oder europäischen Vogelschutzgebieten liegen nicht vor. Die vorliegende V. Änderung des Bebauungsplans Nr. 213 wird somit im sog. beschleunig-ten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Da sich die Bebauungsplanänderung spezifisch mit dem konkreten Vorhaben der Errichtung eines Einzelhandelsmarktes auseinandersetzt, wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §12 BauGB erstellt.
Gegenstand der Planänderung ist die Entwicklung eines Sondergebietes im südöstlichen Anschluss an dem Marktplatz mit Neugliederung der überbaubaren Flächen zur Schaffung einer Baumöglichkeit für einen Einzelhandelsmarkt. Des Weiteren sind die verbleibenden daran angrenzenden Wohnbauflächen neu zu ordnen.
Das Plangebiet der V. Änderung des Bebauungsplans Nr. 213 Clarholz-Mitte I umfasst den Bereich südöstlich des Marktplatzes in Clarholz.
Die Planung dient der Innenentwicklung. Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind nach summarischer Prüfung erfüllt. Die gemäß § 19(2) BauNVO versiegelbare Fläche liegt unter der maßgeblichen Grenze von 2,0 ha. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhal-tungsziele/Schutzzwecke von FFH- oder europäischen Vogelschutzgebieten liegen nicht vor. Die vorliegende V. Änderung des Bebauungsplans Nr. 213 wird somit im sog. beschleunig-ten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Da sich die Bebauungsplanänderung spezifisch mit dem konkreten Vorhaben der Errichtung eines Einzelhandelsmarktes auseinandersetzt, wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §12 BauGB erstellt.
Geltungsbereich der V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213 "Clarholz-Mitte"
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Brandes | 05245 - 444192 | M.Brandes@herzebrock-clarholz.de |
Herr Sven Rose | 05245 - 444190 | s.rose@herzebrock-clarholz.de |
Verfahrensschritte
- 13.04.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 12.09.2011 - 04.10.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 20.01.2012 - 20.02.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Teiländerung von
- 213 "Clarholz-Mitte" - IV. Änderung
Anhänge
- Plandarstellung
- Entwurf der V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213 "Clarholz-Mitte"Die Legende ist als getrennte Datei gesondert zu öffnen.Bebauungsplan Nr. 213 -V. Änderung
- Entwurf der V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213 "Clarholz-Mitte"
- Legende
- Legende und textliche Festsetzungen zum Entwurf der V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213Die Legende enthält Planzeichen, Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO, die örlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW sowie Hinweise und Empfehlungen.Legende und textliche Festsetzungen
Für die Nutzung wird empfohlen die Legende und die Plankarte in getrennten Fenstern "nebeneinander zu legen.
- Legende und textliche Festsetzungen zum Entwurf der V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213
- Begründung
- Begründung zum Entwurf der V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213
Begründung
- Begründung zum Entwurf der V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213
- Gutachten
- Schallgutachten zum Entwurf der V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213 - VerkehrslärmDas Gutachten betrachtet die Immissionen aufgrund der benachbarten Verkehrswege (Bahn, B64, Lindenstraße).Schallgutachten Verkehr
Die Auswirkungen auf das allgemeine Wohngebiet werden ermittelt und bewertet. - Schallgutachten zum Entwurf der V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213 - GewerbelärmDas Gutachten betrachtet insbesondere die Immissionen aufgrund des Einzelhandelsmarktes.Schallgutachten Gewerbe
- Einzelhandels- und ZentrenkonzeptDas Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde Herzebrock-Clarholz wird für dieses Planverfahren durch die "Einordnung und Bewertung weiterer Lebensmitteleinzelansiedlungen im Ortsteil Clarholz" ergänzt, die als gesonderte Datei vorliegt.Einzelhandelskonzept
- Einordnung und Bewertung weiterer Lebensmitteleinzelansiedlungen im Ortsteil ClarholzEs handelt sich um eine zusammenfassende Betrachtung aller geplanten Einzelhandelsentwicklungen als Ergänzug zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde Herzebrock-Clarholz, das als gesonderte Datei vorliegt.Einzelhandelsgutachten
- Städtebauliche Wirkungsanalyse weiterer Lebensmitteleinzelansiedlungen im Ortsteil ClarholzDas Gutachten betrachtet sowohl die überörtlichen wie auch die innerörtlichen Umsatzumverteilungen.Einzelhandelsgutachten - Nachbarkommunen und Umverteilung
- Voruntersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen des VorhabensDie Voruntersuchung wurde bereits im frühzeitigen Planungsstadium erstellt. Sie steht nicht für sich allein, sondern ist Bestandteil der Verkehrsuntersuchung.Voruntersuchung Verkehr
- Verkehrliche Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 213 "Clarholz-Mitte" - V. ÄnderungDie Verkehrliche Untersuchung befasst sich mit den verkehrlichen Auswirkungen der Planung im engeren und weiteren Sinne.Verkehrsgutachten
- Schallgutachten zum Entwurf der V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213 - Verkehrslärm
- Protokolle
- Niederschrift und Präsentation aus der Bürgerversammlung am 13.09.2011Die Präsentation gibt im wesentlichen den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Bürgerversammlung wieder.Niederschrift zur Bürgerversammlung
- Beschluss zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öfentlichkeit sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher BelangeDer Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2011 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen. Der Auszug aus der Sitzungsniederschrift mit der Darstellung der Beratung und den gefassten Beschlüssen ist Inhalt der Datei. Die vollständigen Beratungsunterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde im Infosystem für Bürger und Rat eingesehen werden.Beschluss des Planungsausschusses vom 28.11.2011
Aus Gründen des Datenschutzes werden bei Stellungnahmen der Öffentlichkeit die Namen entfernt/geschwärzt.
- Niederschrift und Präsentation aus der Bürgerversammlung am 13.09.2011