Bebauungsplan in Bearbeitung
251 "Brocker Straße / Feldmannsweg" - I. Änderung im Ortsteil Herzebrock
Das Planverfahren wurde mit Ratsbeschluss vom 19.12.2012 eingestellt.
Im nördlichen Bereich des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 251 war die Schallbelastung, die durch einen LKW-Parkplatz hervorgerufen wurde, so hoch, dass eine Wohnbebauung für diese Fläche nicht in Frage kam. Durch eine Verlagerung der Zufahrt wurde die schalltechnische Belastung heruntergesetzt und eine Wohnbaunutzung wurde nun möglich.
Daraufhin hat die Eigentümerin die Festsetzung für die Fläche von "Grünfläche/Aktionsfläche" auf "allgemeines Wohngebiet" beantragt.
Durch die Änderung des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 251 verfolgt die Gemeinde Herzebrock-Clarholz das Ziel, die im Wohngebiet liegende "Restfläche" als Baugrund zu nutzen. So kann hier eine städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung erfolgen.
Die Baurechte der südlich und westlich angrenzenden Bauzeilen werden nicht angetastet, die Straßenverkehrsflächen werden unverändert beibehalten.
Durch die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 251 können zusätzliche Baumöglichkeiten zur Deckung des kurz- und mittelfristigen örtlichen Wohnraumbedarfs bereitgestellt werden. Für Familien soll der Erwerb von Eigenheim-Bauplätzen, überwiegend Einzel- oder Doppelhäuser mit ein- bis zweigeschossiger Bebauung, möglich werden.
Für die Nutzung der Fläche spricht insbesondere die gesicherte Erschließung über die Brocker Straße bzw. die Gustav-Weeke-Straße sowie die Nähe zur bestehenden örtlichen Infrastruktur.
Das Planverfahren wurde mit Ratsbeschluss vom 19.12.2012 eingestellt.
Im nördlichen Bereich des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 251 war die Schallbelastung, die durch einen LKW-Parkplatz hervorgerufen wurde, so hoch, dass eine Wohnbebauung für diese Fläche nicht in Frage kam. Durch eine Verlagerung der Zufahrt wurde die schalltechnische Belastung heruntergesetzt und eine Wohnbaunutzung wurde nun möglich.
Daraufhin hat die Eigentümerin die Festsetzung für die Fläche von "Grünfläche/Aktionsfläche" auf "allgemeines Wohngebiet" beantragt.
Durch die Änderung des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 251 verfolgt die Gemeinde Herzebrock-Clarholz das Ziel, die im Wohngebiet liegende "Restfläche" als Baugrund zu nutzen. So kann hier eine städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung erfolgen.
Die Baurechte der südlich und westlich angrenzenden Bauzeilen werden nicht angetastet, die Straßenverkehrsflächen werden unverändert beibehalten.
Durch die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 251 können zusätzliche Baumöglichkeiten zur Deckung des kurz- und mittelfristigen örtlichen Wohnraumbedarfs bereitgestellt werden. Für Familien soll der Erwerb von Eigenheim-Bauplätzen, überwiegend Einzel- oder Doppelhäuser mit ein- bis zweigeschossiger Bebauung, möglich werden.
Für die Nutzung der Fläche spricht insbesondere die gesicherte Erschließung über die Brocker Straße bzw. die Gustav-Weeke-Straße sowie die Nähe zur bestehenden örtlichen Infrastruktur.
Das Planverfahren wurde mit Ratsbeschluss vom 19.12.2012 eingestellt.
Planungsvorlauf; Lage und Größe des Plangebietes
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Brandes | 05245 - 444192 | M.Brandes@herzebrock-clarholz.de |
Herr Sven Rose | 05245 - 444190 | s.rose@herzebrock-clarholz.de |
Verfahrensschritte
- 07.02.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 17.10.2008 - 17.11.2008, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 251 "Brocker Straße / Feldmannsweg"
Anhänge
- Plandarstellung
- Bebauungsplan Nr. 251 Brocker Straße / Feldmannsweg - I. ÄnderungZum herunterladen des Bebauungsplanentwurfes klicken Sie bitte auf den unten angegebenen LinkBebauungsplan
Das Planverfahren wurde mit Ratsbeschluss vom 19.12.2013 eingestellt.
- Bebauungsplan Nr. 251 Brocker Straße / Feldmannsweg - I. Änderung
- Legende
- Legende zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 251 "Brocker Straße / Feldmannsweg"Das Planverfahren wurde mit Ratsbeschluss vom 19.12.2013 eingestellt.Legende und textliche Festsetzungen
Die Legende enthält Planzeichen, Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO, die örlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW sowie Hinweise und Empfehlungen.
Für die Nutzung wird empfohlen die Legende und die Plankarte in getrennten Fenstern "nebeneinander zu legen.
- Legende zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 251 "Brocker Straße / Feldmannsweg"
- Begründung
- Begründung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 251 " Brocker Straße / Feldmannsweg"Das Planverfahren wurde mit Ratsbeschluss vom 19.12.2013 eingestellt.Begründung
Zm Herunterladen der Begründung klicken sie bitte auf den unten stehenden Link.
- Begründung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 251 " Brocker Straße / Feldmannsweg"
- Umweltbericht
- Umweltbericht zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 251 "Brocker Straße / Feldmannsweg"Das Planverfahren wurde mit Ratsbeschluss vom 19.12.2013 eingestellt.Umweltbericht
Zum herunterladen des Entwurfes des Umweltberichts klicken Sie bitte auf den unten angegebenen Link
- Umweltbericht zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 251 "Brocker Straße / Feldmannsweg"
- Gutachten
- Schalltechnisches Gutachten zum UrsprungsplanUnter dem Link finden sie ein schalltechnisches Gutachten zu den Auswirkungen des, östlich an das Plangebiet angrenzenden Gewerbebetriebes.Schalltechnisches Gutachten zum Ursprungsplan
- Ergänzung zum schalltechnischen GutachtenUnter dem Link finden sie eine Ergänzung zum schalltechnischen Gutachten zu den Auswirkungen des, östlich an das Plangebiet angrenzenden Gewerbebetriebes bezogen auf die Änderungsplanung.Ergänzung zum schalltechnischen Gutachten
- Schalltechnisches Gutachten zum Ursprungsplan