Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
269 "Schulzentrum Herzebrock" im Ortsteil Herzebrock
Inhalt des Bebauungsplanes ist die Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf gemäß §9 (1) Nr. 5 BauGB außerhalb eines Baugebiets gemäß §§ 2 bis 11 BauNVO. Die Fläche liegt im Norden des Ortsteils Herzebrock und schließt nördlich an die Sportanlagen des Waldstadions an, im Südosten liegt die Klosteranlage, im Osten der Siedlungsbereich Schemmwiese. Genaue Lage und Abgrenzung des Plangebiets ergeben sich aus dem Übersichtsplan.
Übersichtsbild
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Frau Melanie Wrede | 05245 - 444198 | m.wrede@herzebrock-Clarholz.de |
Herr Michael Brandes | 05245 - 444192 | M.Brandes@herzebrock-clarholz.de |
Verfahrensschritte
- 14.04.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 14.02.2024 - 15.03.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 11.09.2024 - 13.10.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 11.12.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 19.12.2024, Bekanntmachung
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Legende
- Begründung
- Zusammenfassende Erklärung
- Gutachten
- Protokolle
- Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss - Offenlegungsbeschluss
- Abwägung
- Aufstellungsbeschluss
- Bestandsanalyse
- Bekanntmachung