Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

252 "Gewerbegebiet Craemer - Erweiterung" - I. Änderung im Ortsteil Herzebrock

Inhalt der Planänderung ist die Neufassung der Festsetzungen zum Ausschluss von Einzelhandel im Sinne des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Herzebrock-Clarholz.

Im Plangebiet waren bisher Einzelhandelsbetriebe generell ausgeschlossen.

Diese Festsetzung wird in diesem Verfahren rechtssicher überarbeitet. Zudem soll ansässigen Betrieben der Verkauf selbst produzierter Waren in begrenztem Umfang vor Ort gestattet werden.

Da die Grundzüge der Ursprungsplanung nicht berührt werden und auch keine Schutzgüter im Sinne des § 1 (6) Nr. 7 BauGB (Umwelt- und Naturschutz) beeinträchtigt werden, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert.
Gemäß § 13 (3) BauGB wird dabei von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen.

Weitere Details sind der Begündung zu entnehmen.

Geltungsbereich der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 252 "Gewerbegebiet Craemer-Erweiterung"

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 17.09.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.01.2011 - 21.02.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 01.04.2011 - 02.05.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 15.06.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.09.2011, Bekanntmachung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

  • Plandarstellung
  • Legende
    • Legende und textliche Festsetzungen zur Satzungsfassung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 246
      Die Legende enthält Planzeichen, Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO, die örlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW sowie Hinweise und Empfehlungen.
      Für die Nutzung wird empfohlen die Legende und die Plankarte in getrennten Fenstern "nebeneinander zu legen.
      Legende und textliche Festsetzungen
  • Begründung
    • Begründung zu Satzungsfassung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 252
      Begründung