Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan N - 16. Änderung im Ortsteil Möhler, Clarholz

Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung ist die Änderung der zulässigen Anlagenhöhe für Windenergieanlagen

Allgemeines, bisherige Darstellung im FNP und Geltungsbereich
Die N-16. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Herzebrock-Clarholz umfasst:

Konzentrationszone 1: (südöstlich von Möhler)

Anpassung der zulässigen Anlagenhöhe für Windenergieanlagen
Im Rahmen der N-6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt. Die Anlagenhöhe wurde (bis zur Rotorspitze) auf 90 Meter begrenzt.
Zwischenzeitlich haben sich die Windenergieanlagen weiterentwickelt, so dass die beste-hende Höhenbegrenzung nicht mehr zeitgemäß erscheint.
Die Höhenbegrenzung wird angepasst. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird dabei eine Gesamthöhe von 150 – 200 Metern betrachtet. Auf Grundlage des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde entschieden, die konkrete Höhenbegrenzung auf 175 Meter festzulegen.

Konzentrationszone 2:

Anpassung der zulässigen Anlagenhöhe für Windenergieanlagen
Im Rahmen der N-6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt. Die Anlagenhöhe (bis zur Rotor-spitze) wurde auf 90 Meter begrenzt.
Zwischenzeitlich haben sich die Windenergieanlagen weiterentwickelt, so dass die beste-hende Höhenbegrenzung nicht mehr zeitgemäß erscheint.
Die Konzentrationszone 2 liegt innerhalb des Bauschutzbereiches des Flughafens Gütersloh.
Aufgrund dessen erfolgt in diesem Bereich lediglich eine Anpassung der zulässigen Gesamthöhe auf 66,5 Meter.

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 20.07.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.03.2012 - 05.04.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 07.02.2013 - 11.03.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 15.05.2013, Feststellungsbeschluss
  • 12.11.2013, Rechtswirksamkeit der Flächenutzungsplanänderung gem. § 6 (5) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Entwurf der N-16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil1)
      In der Konzetrationszone 1 (südöstlich von Möhler) wird eine zulässige Anlagenhöhe von 150 - 200 Metern betrachtet.
      Zum herunterladen des Änderungsentwurfes klicken Sie bitte auf den unten angegebenen Link.
      Konzentationszone 1
    • Entwurf der N-16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil2)
      In der Konzetrationszone 2 (nördlich von Heerde) wird eine zulässige Anlagenhöhe von 66,5 Metern geplant.
      Zum herunterladen des Änderungsentwurfes klicken Sie bitte auf den unten angegebenen Link.
      Konzentrationszone 2
  • Begründung
  • Umweltbericht
    • Umweltbericht zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplan N
      Umweltbericht
  • Gutachten
  • Protokolle