Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan N - 16. Änderung im Ortsteil Möhler, Clarholz
Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung ist die Änderung der zulässigen Anlagenhöhe für Windenergieanlagen
Allgemeines, bisherige Darstellung im FNP und Geltungsbereich
Die N-16. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Herzebrock-Clarholz umfasst:
Konzentrationszone 1: (südöstlich von Möhler)
Anpassung der zulässigen Anlagenhöhe für Windenergieanlagen
Im Rahmen der N-6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt. Die Anlagenhöhe wurde (bis zur Rotorspitze) auf 90 Meter begrenzt.
Zwischenzeitlich haben sich die Windenergieanlagen weiterentwickelt, so dass die beste-hende Höhenbegrenzung nicht mehr zeitgemäß erscheint.
Die Höhenbegrenzung wird angepasst. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird dabei eine Gesamthöhe von 150 200 Metern betrachtet. Auf Grundlage des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde entschieden, die konkrete Höhenbegrenzung auf 175 Meter festzulegen.
Konzentrationszone 2:
Anpassung der zulässigen Anlagenhöhe für Windenergieanlagen
Im Rahmen der N-6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt. Die Anlagenhöhe (bis zur Rotor-spitze) wurde auf 90 Meter begrenzt.
Zwischenzeitlich haben sich die Windenergieanlagen weiterentwickelt, so dass die beste-hende Höhenbegrenzung nicht mehr zeitgemäß erscheint.
Die Konzentrationszone 2 liegt innerhalb des Bauschutzbereiches des Flughafens Gütersloh.
Aufgrund dessen erfolgt in diesem Bereich lediglich eine Anpassung der zulässigen Gesamthöhe auf 66,5 Meter.
Allgemeines, bisherige Darstellung im FNP und Geltungsbereich
Die N-16. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Herzebrock-Clarholz umfasst:
Konzentrationszone 1: (südöstlich von Möhler)
Anpassung der zulässigen Anlagenhöhe für Windenergieanlagen
Im Rahmen der N-6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt. Die Anlagenhöhe wurde (bis zur Rotorspitze) auf 90 Meter begrenzt.
Zwischenzeitlich haben sich die Windenergieanlagen weiterentwickelt, so dass die beste-hende Höhenbegrenzung nicht mehr zeitgemäß erscheint.
Die Höhenbegrenzung wird angepasst. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird dabei eine Gesamthöhe von 150 200 Metern betrachtet. Auf Grundlage des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde entschieden, die konkrete Höhenbegrenzung auf 175 Meter festzulegen.
Konzentrationszone 2:
Anpassung der zulässigen Anlagenhöhe für Windenergieanlagen
Im Rahmen der N-6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt. Die Anlagenhöhe (bis zur Rotor-spitze) wurde auf 90 Meter begrenzt.
Zwischenzeitlich haben sich die Windenergieanlagen weiterentwickelt, so dass die beste-hende Höhenbegrenzung nicht mehr zeitgemäß erscheint.
Die Konzentrationszone 2 liegt innerhalb des Bauschutzbereiches des Flughafens Gütersloh.
Aufgrund dessen erfolgt in diesem Bereich lediglich eine Anpassung der zulässigen Gesamthöhe auf 66,5 Meter.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Brandes | 05245 - 444192 | M.Brandes@herzebrock-clarholz.de |
Herr Sven Rose | 05245 - 444190 | s.rose@herzebrock-clarholz.de |
Verfahrensschritte
- 20.07.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 05.03.2012 - 05.04.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 07.02.2013 - 11.03.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 15.05.2013, Feststellungsbeschluss
- 12.11.2013, Rechtswirksamkeit der Flächenutzungsplanänderung gem. § 6 (5) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- Flächennutzungsplan N - 21. Änderung
Anhänge
- Plandarstellung
- Entwurf der N-16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil1)In der Konzetrationszone 1 (südöstlich von Möhler) wird eine zulässige Anlagenhöhe von 150 - 200 Metern betrachtet.Konzentationszone 1
Zum herunterladen des Änderungsentwurfes klicken Sie bitte auf den unten angegebenen Link. - Entwurf der N-16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil2)In der Konzetrationszone 2 (nördlich von Heerde) wird eine zulässige Anlagenhöhe von 66,5 Metern geplant.Konzentrationszone 2
Zum herunterladen des Änderungsentwurfes klicken Sie bitte auf den unten angegebenen Link.
- Entwurf der N-16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil1)
- Begründung
- Begründung zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplan N
Begründung - zusammenfassende Erklärung
- Begründung zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplan N
- Umweltbericht
- Umweltbericht zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplan N
Umweltbericht
- Umweltbericht zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplan N
- Gutachten
- Protokolle
- Beschlussfassung über das Ergebnis der Beteiligung und der Offenlage sowie FeststellungsbeschlussProtokollauszug aus dem Protokoll der Sitzung des Rates vom 15.05.2013Feststellungsbeschluss
- Offenlegungsbeschluss
- Beschlussfassung über das Ergebnis der Beteiligung und der Offenlage sowie Feststellungsbeschluss