Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

264 "Rippert-Erweiterung II" im Ortsteil Clarholz

Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Gewerbegebiet (GE).
Die Planung dient den Erweiterungsabsichten der benachbarten Firma Rippert.

Mit dem Bebauungsplan wird ein bestehender, zur Zeit untergenutzter Gewerbestandort überplant.

Die vorgesehenen Festsetzungen sollen auch die angrenzende Wohnnutzung entsprechend berücksichtigen und gesunde Wohnverhältnisse sichern.

Übersichtsbild

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Gülseren Dilmenc05245 - 444193g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 10.04.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.11.2013 - 23.12.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 04.03.2014 - 07.04.2014, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 21.05.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 24.07.2014, Bekanntmachung

Parallelverfahren

Anhänge