Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan N - 15. Änderung im Ortsteil Clarholz, Gewerbegebiet, Herzebrock, Möhler
Die N-15. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Herzebrock-Clarholz umfasst 4 Punkte:
Änderungspunkt 1: Korrektur der Ausdehnung des Überschwemmungsgebietes
Im Rahmen der Neuzeichnung des Flächennutzungsplanes wurden auch die Grenzen der Überschwemmungsgebiete nachrichtlich in die Plankarte übernommen. Zwischenzeitlich haben sich in mehreren Bereichen Änderungen in der räumlichen Ausdehnung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Axtbaches ergeben. Das Überschwemmungsgebiet wurde in diesen Bereichen zurückgenommen; die Bereiche werden künftig als überflutetes Gebiet, das aufgrund seiner Bebauung kein Überschwemmungsgebiet ist betrachtet (vgl. Kartendarstellungen). Im Rahmen der vorliegenden Änderung wird die Plankarte entsprechend aktualisiert.
Änderungspunkt 2: Darstellung der örtlichen Hauptverkehrszüge
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Herzebrock-Clarholz sind bislang nur die klassifizierten Straßen dargestellt. Im Rahmen der vorliegenden Änderung beabsichtigt die Gemeinde auch die örtlichen Hauptverkehrszüge (Vorbehaltsnetz) im Flächennutzungsplan darzustellen. Hierbei handelt es sich um folgende Straßen:
im Ortsteil Herzebrock
Brocker Straße
Möhler Straße
Postweg
Weißes Venn
im Ortsteil Clarholz
Feldbusch
Holzhofstraße
Schomäckerstraße
Die o.g. Straßen sind bereits vorhanden, wurden aber bislang im wirksamen FNP als Fläche für die Landwirtschaft, Wohnbaufläche, Gewerbliche Baufläche, Gemischte Baufläche, Kerngebiet und Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt.
Änderungspunkt 3: Darstellung der nördlichen Entlastungsstraße
Neben den bereits vorhandenen Verkehrsstraßen wird im Rahmen dieser Änderung auch der (geplante) Verlauf der nördlichen Entlastungsstraße dargestellt. Auch dieser wird i.W auf bereits bestehenden Straßentrassen geführt, die dann jedoch ausgebaut werden sollen.
Die Entlastungsstraße verläuft vom Aufmündungsbereich der Straße Wachfuß auf die Quen-horner Straße (K 10) auf der Trasse der Straße Wachfuß, kreuzt dann die Straße Weißes Venn und mündet auf den Postweg.
Die beabsichtigte Verbindung zur Bundesstraße B 64 verläuft über bisherige landwirtschaftli-che Nutzflächen im Bereich Dieksheide und mündet dann in Höhe der Siemensstraße auf die B 64.
Die o.g. Straßentrassen sind i.W. vorhanden, wurden aber bislang im wirksamen FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Änderungspunkt 4: Darstellung von Flächen für Gemeinbedarf
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Herzebrock-Clarholz sind drei in Wohnsiedlungsgebieten gelegene Kindergärten bislang als Wohnbaufläche dargestellt. Im Rahmen der vorliegenden Änderung beabsichtigt die Gemeinde die Darstellung im Flächennutzungsplan der tatsächlichen Nutzung anzupassen.
Darstellung von Flächen für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Kindergarten im Ortsteil Clarholz, Marienfelder Straße / Otto-Dix-Weg und Schomäckerstraße.
Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Kindergarten im Ortsteil Herzebrock, Postweg.
Änderungspunkt 1: Korrektur der Ausdehnung des Überschwemmungsgebietes
Im Rahmen der Neuzeichnung des Flächennutzungsplanes wurden auch die Grenzen der Überschwemmungsgebiete nachrichtlich in die Plankarte übernommen. Zwischenzeitlich haben sich in mehreren Bereichen Änderungen in der räumlichen Ausdehnung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Axtbaches ergeben. Das Überschwemmungsgebiet wurde in diesen Bereichen zurückgenommen; die Bereiche werden künftig als überflutetes Gebiet, das aufgrund seiner Bebauung kein Überschwemmungsgebiet ist betrachtet (vgl. Kartendarstellungen). Im Rahmen der vorliegenden Änderung wird die Plankarte entsprechend aktualisiert.
Änderungspunkt 2: Darstellung der örtlichen Hauptverkehrszüge
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Herzebrock-Clarholz sind bislang nur die klassifizierten Straßen dargestellt. Im Rahmen der vorliegenden Änderung beabsichtigt die Gemeinde auch die örtlichen Hauptverkehrszüge (Vorbehaltsnetz) im Flächennutzungsplan darzustellen. Hierbei handelt es sich um folgende Straßen:
im Ortsteil Herzebrock
Brocker Straße
Möhler Straße
Postweg
Weißes Venn
im Ortsteil Clarholz
Feldbusch
Holzhofstraße
Schomäckerstraße
Die o.g. Straßen sind bereits vorhanden, wurden aber bislang im wirksamen FNP als Fläche für die Landwirtschaft, Wohnbaufläche, Gewerbliche Baufläche, Gemischte Baufläche, Kerngebiet und Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt.
Änderungspunkt 3: Darstellung der nördlichen Entlastungsstraße
Neben den bereits vorhandenen Verkehrsstraßen wird im Rahmen dieser Änderung auch der (geplante) Verlauf der nördlichen Entlastungsstraße dargestellt. Auch dieser wird i.W auf bereits bestehenden Straßentrassen geführt, die dann jedoch ausgebaut werden sollen.
Die Entlastungsstraße verläuft vom Aufmündungsbereich der Straße Wachfuß auf die Quen-horner Straße (K 10) auf der Trasse der Straße Wachfuß, kreuzt dann die Straße Weißes Venn und mündet auf den Postweg.
Die beabsichtigte Verbindung zur Bundesstraße B 64 verläuft über bisherige landwirtschaftli-che Nutzflächen im Bereich Dieksheide und mündet dann in Höhe der Siemensstraße auf die B 64.
Die o.g. Straßentrassen sind i.W. vorhanden, wurden aber bislang im wirksamen FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Änderungspunkt 4: Darstellung von Flächen für Gemeinbedarf
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Herzebrock-Clarholz sind drei in Wohnsiedlungsgebieten gelegene Kindergärten bislang als Wohnbaufläche dargestellt. Im Rahmen der vorliegenden Änderung beabsichtigt die Gemeinde die Darstellung im Flächennutzungsplan der tatsächlichen Nutzung anzupassen.
Darstellung von Flächen für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Kindergarten im Ortsteil Clarholz, Marienfelder Straße / Otto-Dix-Weg und Schomäckerstraße.
Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Kindergarten im Ortsteil Herzebrock, Postweg.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Brandes | 05245 - 444192 | M.Brandes@herzebrock-clarholz.de |
Herr Sven Rose | 05245 - 444190 | s.rose@herzebrock-clarholz.de |
Verfahrensschritte
- 19.12.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 08.04.2008, Bekanntmachung
- 15.04.2008 - 16.05.2008, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 12.09.2008 - 13.10.2008, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 12.11.2008, Feststellungsbeschluss
Anhänge
- Plandarstellung
- Flächennutzungsplan N - 15. ÄnderungZum herunterladen des Änderungsentwurfes klicken Sie bitte auf den unten angegebenen LinkFlächennutzungsplan N15
- Flächennutzungsplan N - 15. Änderung
- Legende
- Zeichenerklärung zur 15. Änderung der Flächennutzungsplan NDie Zeichenerklärung enthält die Erklärung der verwendeten Planzeichen.Zeichenerklärung
Für die Nutzung wird empfohlen die Zeichenerklärung und die Plankarte in getrennten Fenstern "nebeneinander" zu legen.
- Zeichenerklärung zur 15. Änderung der Flächennutzungsplan N
- Begründung
- Begründung zur 15. Änderung des Flächennutzungsplan N
Begründung
- Begründung zur 15. Änderung des Flächennutzungsplan N
- Umweltbericht
- Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplan N
Umweltbericht
- Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplan N
- Gutachten
- VekehrsgutachtenUnter dem untenstehenden Link könne Sie das Verkehrsgutachten zur "nördlichen Entlastungsstraße" heruterladenVerkehrsgutachten
- Schallgutachten Feldbusch
Schallgutachten Feldbusch
- Vekehrsgutachten
- Protokolle
- Planungsausschussbeschluss vom 16.06.2008 zum Ergebnis der frühzeitigen BeteiligungDer Planungsausschuss hat über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und den Offenlegungsbeschluss gefasst.Planungsausschussbeschluss vom 16.06.2008
- Ratsbeschluss vom 12.11.2008 zum Ergebnis der Offenlage und FeststellungsbeschlussDer Rat hat über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und den Feststellungsbeschluss gefasst.Ratsbeschluss vom 12.11.2008
- Planungsausschussbeschluss vom 16.06.2008 zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung