Das Einzelhandelskonzept dient als konzeptionelle Grundlage für alle planungsrechtlichen Entscheidungen und der gezielten Steuerung des Einzelhandels zum Zwecke einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Ziel der aktuellen Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist es, aktuelle Einzelhandelsentwicklungen zu berücksichtigen und eine gesamtstädtische Zentren- und Standortstruktur auf eine entsprechend tragfähige, städtebauliche funktional ausgewogene und rechtssichere Gesamtkonzeption zu gründen.
Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes soll nach den Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen und der Träger öffentlicher Belange als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden.