Bebauungsplan
Nr. 120 An der Aa, Aufstellung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120 "An der Aa" sollen unter Berücksichtigung der aktuellen Siedlungsstruktur die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verträgliche und maßvolle bauliche Nachverdichtung im Planbereich geschaffen werden. Gleichzeitig sollen über diese Planung städtebaulich unverträgliche Fehlentwicklungen verhindert werden. Ziel des Bebauungsplanes soll unter anderem sein, die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten je Wohngebäude auf vier zu beschränken.
Das beschriebene Aufstellungsverfahren kann, da es sich um eine Nachverdichtung handelt, im Wege des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden, welches der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Innenentwicklung dient.
Ansprechperson
- Herr Norbert Steggemann, 05451 931-6110, norbert.steggemann@ibbenbueren.de
- Frau Kerstin Vogel, 05451 931-6117, Kerstin.Vogel@ibbenbueren.de
Planunterlagen
Verfahrensschritte
- 18.03.2020, Aufstellungsbeschluss
Bauleitplanung
Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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