Flächennutzungsplan
143. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche der Bebauungspläne Nr. 44 a Gewerbegebiet Schierloh-Nord und Nr. 44 b Gewerbegebiet Schierloh-West
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zur Information. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachdienst Stadtplanung (Ansprechpartner siehe unten) auf.
Hinweis: Bis zum Stichtag 03.04.2013 wurden nur die Plandarstellung und das Rechtskraftsdatum (bei Flächennutzungsplänen das Datum der Rechtswirksamkeit) erfasst. Jüngere Planungsverfahren umfassen weitere Detailinformationen.
Zum Öffnen des gewünschten Planes bzw. der dazugehörigen Unterlagen klicken Sie bitte im unteren Bereich dieser Seite auf die angezeigten PDF-Dateien.
Ansprechperson
- Herr Uwe Manteuffel, 05451 931-6001, uwe.manteuffel@ibbenbueren.de
- Herr Norbert Steggemann, 05451 931-6110, norbert.steggemann@ibbenbueren.de
Planunterlagen
- Der Plan wird in einem neuen Fenster angezeigt.
143. Änderung des Flächennutzungplanes - Begründung mit Umweltbericht
- Amtliche Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung, IVZ 12.10.2013
Bekanntmachung der Genehmigung/Wirksamkeit
Verfahrensschritte
- 09.05.2012, Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
- 09.05.2012, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- 12.05.2012, Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
- 22.05.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Versammlung
- 14.12.2012, Beteiligung der Regionalplanungsbehörde im Rahmen der landesplanerischen Anpassung
- 14.03.2013 - 13.04.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden
- 22.05.2013, Offenlegungsbeschluss
- 04.06.2013 - 03.07.2013, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörde
- 17.07.2013, Beschluss der Flächennutzungsplanänderung zur Vorlage bei der Bezirksregierung
- 08.10.2013, Genehmigung durch die Bezirksregierung
- 12.10.2013, Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung / Wirksamkeit
Parallelverfahren
Bauleitplanung
Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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