Bebauungsplan
Nr. 049 Alstedde - Hof Bögel, Änderung Nr. 03
Alle hier gezeigten, rechtskräftigen Bauleitpläne dienen lediglich der Information.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Bauordnung (Bauberatung, Telefon 05451 931-6130) auf.
Fragen zur Entstehungsgeschichte und zur Zielsetzung des Bebauungsplanes bzw. zu möglicherweise gewünschten Änderungen richten Sie bitte an den Fachdienst Stadtplanung (Ansprechpartner siehe unten).
Hinweis: Bis zum Stichtag 03.04.2013 wurden nur die Plandarstellung und das Rechtskraftdatum (bei Flächennutzungsplänen das Datum der Rechtswirksamkeit) erfasst. Jüngere Planverfahren verfügen über weitere Detailinformationen.
Hinweis:
Zum Öffnen des gewünschten Planes bzw. der dazugehörigen Unterlagen klicken Sie bitte im unteren Bereich dieser Seite auf die angezeigten PDF-Dateien.
Ansprechperson
- Herr Tobias Lehmkuhl, 05451 931-6115, Tobias.Lehmkuhl@ibbenbueren.de
- Frau Sabrina Hoffmann, 05451 931-6114, Sabrina.Hoffmann@ibbenbueren.de
- Herr Norbert Steggemann, 05451 931-6110, norbert.steggemann@ibbenbueren.de
Planunterlagen
- Schalltechnische Beurteilung 30.09.2015
2015-12 Schalltechnische Beurteilung
- Satzungsbeschluss Vorlage 18/2016
Satzungsbeschluss Vorlage 18/2016
Verfahrensschritte
- 06.03.2013, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- 06.03.2013, Änderungsbeschluss
- 30.11.2013, Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
- 30.11.2013, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- 04.12.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Versammlung
- 09.06.2015 - 08.07.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden
- 11.12.2015, Offenlegungsbeschluss
- 19.12.2015, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 29.12.2015 - 28.01.2016, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
- 24.02.2016, Satzungsbeschluss
- 18.06.2016, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses / Inkrafttreten
Bezüge zu anderen Planverfahren
Ist eine Änderung von
Parallelverfahren
Bauleitplanung
Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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