Bebauungsplan
Nr. 044 Gewerbegebiet Schierloh, Änderung Nr. 01
Alle hier gezeigten, rechtskräftigen Bauleitpläne dienen lediglich der Information.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit die Abteilung Bauordnung (Bauberatung, Telefon 05451 931-6130) auf.
Fragen zur Entstehungsgeschichte und zur Zielsetzung des Bebauungsplanes bzw. zu möglicherweise gewünschten Änderungen richten Sie bitte an die Abteilung Stadtentwicklung und Bauleitplanung (Ansprechpartner siehe unten).
Hinweis: Bis zum Stichtag 03.04.2013 wurden nur die Plandarstellung und das Rechtskraftdatum (bei Flächennutzungsplänen das Datum der Rechtswirksamkeit) erfasst. Jüngere Planverfahren verfügen über weitere Detailinformationen.
Hinweis:
Zum Öffnen des gewünschten Planes bzw. der dazugehörigen Unterlagen klicken Sie bitte im unteren Bereich dieser Seite auf die angezeigten PDF-Dateien.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Gewerbegebiet Schierloh" ersetzt den Bebauungsplan Nr. 44 "Gewerbegebiet Schierloh" sowie die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Gewerbegebiet Schierloh".
Ansprechperson
- Herr Norbert Steggemann, 05451 931-6110, norbert.steggemann@ibbenbueren.de
- Herr Tobias Lehmkuhl, 05451 931-6115, Tobias.Lehmkuhl@ibbenbueren.de
- Frau Sabrina Hoffmann, 05451 931-6114, Sabrina.Hoffmann@ibbenbueren.de
Planunterlagen
Verfahrensschritte
- 14.03.2018, Änderungsbeschluss
- 14.03.2018, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- 28.07.2018, Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
- 30.07.2018 - 29.08.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Aushang der Unterlagen und Beteiligung der Behörden
- 14.12.2018, Offenlegungsbeschluss
- 22.12.2018, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 02.01.2019 - 01.02.2019, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
- 20.03.2019, Satzungsbeschluss
- 30.03.2019, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses / Inkrafttreten
Bauleitplanung
Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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