Bebauungsplan
Nr. 138 a Tecklenburger Damm-Ost
Der Bebauungsplan ist am 08.07.2023 in Kraft getreten.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Bauordnung (Bauberatung Telefon 05451-931-6130) auf.
Fragen zur Entstehungsgeschichte und zur Zielsetzung des Bebauungsplanes bzw. zu möglicherweise gewünschten Änderungen richten Sie bitte an die Abteilung Stadtentwicklung und Bauleitplanung (Ansprechpartner siehe unten).
Hinweis:
Zum Öffnen des gewünschten Planes bzw. der dazugehörigen Unterlagen klicken Sie bitte im unteren Bereich dieser Seite auf die angezeigten PDF-Dateien.
Ansprechperson
- Herr Norbert Steggemann, 05451 931-6110, norbert.steggemann@ibbenbueren.de
- Herr Tobias Lehmkuhl, 05451 931-6115, Tobias.Lehmkuhl@ibbenbueren.de
- Frau Sabrina Hoffmann, 05451 931-6114, Sabrina.Hoffmann@ibbenbueren.de
Planunterlagen
- Bebauungsplan, in Kraft getreten
- Begründung, in Kraft getreten
- Abwägungstabelle
- Satzungsbeschluss, Drucksache Nr. 28/2023
- Zusammenfassende Erklärung
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkraftsetzung
- Ausgleichsfläche außerhalb des Geltungsbereichs
- ASP I und II, Endbericht mit Anlage
- Maßnahmenplanung
- Bestandserfassung Vögel und Amphibien
- Baugrunderkundung
- Baugrundgutachten
- Einzelhandels- und Zentrenkonzept_Aktualisierung
- XPlanung
Verfahrensschritte
- 29.04.2021, Aufstellungsbeschluss
- 29.04.2021, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- 12.02.2022 - 16.03.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit online und durch Auslegung der Unterlagen
- 12.02.2022, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- 14.02.2022 - 16.03.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden
- 20.09.2022, Offenlegungsbeschluss
- 15.10.2022, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 25.10.2022 - 25.11.2022, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
- 15.02.2023, Satzungsbeschluss
- 08.07.2023, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses / Inkrafttreten
Parallelverfahren
Bauleitplanung
Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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