Veränderungssperre
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 93 b "Wallheckenweg - West" , Aufstellung
Im Geltungsbereich der Veränderungssperre existiert derzeit kein Bebauungsplan. Das Plangebiet ist gemäß § 35 BauGB als Außenbereich zu bewerten und Vorhaben sind unter Berücksichtigung der im
§ 35 BauGB genannten Voraussetzungen zulässig. Eventuell zur Zeit noch zulässige außenbereichsprivilegierte Entwicklungen im Plangebiet können der beabsichtigten Wohnbauentwicklung des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 93 b "Wallheckenweg - West" entgegen stehen. Diese sollen durch den Erlass einer Veränderungssperre ausgeschlossen werden.
Ansprechperson
- Herr Motez Amayreh, 05451 931-6126, motez.amayreh@ibbenbueren.de
- Frau Karin Stermann, 05451 931-6116, Karin.Stermann@ibbenbueren.de
Planunterlagen
Verfahrensschritte
- 20.09.2022, Satzungsbeschluss
- 19.11.2022, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses / Inkrafttreten
- 25.09.2024, Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre
- 12.10.2024, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses / Inkrafttreten
- 11.12.2024, Beschluss über die Aufhebung der Veränderungssperre
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Bauleitplanung
Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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