Stadt Ibbenbueren

Veränderungssperre

Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 93 b "Wallheckenweg - West" , Aufstellung

Im Geltungsbereich der Veränderungssperre existiert derzeit kein Bebauungsplan. Das Plangebiet ist gemäß § 35 BauGB als Außenbereich zu bewerten und Vorhaben sind unter Berücksichtigung der im
§ 35 BauGB genannten Voraussetzungen zulässig. Eventuell zur Zeit noch zulässige außenbereichsprivilegierte Entwicklungen im Plangebiet können der beabsichtigten Wohnbauentwicklung des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 93 b "Wallheckenweg - West" entgegen stehen. Diese sollen durch den Erlass einer Veränderungssperre ausgeschlossen werden.

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Motez Amayreh, 05451 931-6126, motez.amayreh@ibbenbueren.de
  • Frau Karin Stermann, 05451 931-6116, Karin.Stermann@ibbenbueren.de

Planunterlagen

Verfahrensschritte

  • 20.09.2022, Satzungsbeschluss
  • 19.11.2022, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses / Inkrafttreten
  • 25.09.2024, Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre
  • 12.10.2024, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses / Inkrafttreten
  • 11.12.2024, Beschluss über die Aufhebung der Veränderungssperre

Bezüge zu anderen Planverfahren