Stadt Ibbenbueren

Satzung

Gestaltungssatzung/Gestaltungsfibel für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 132 a "Wohnen am Aasee"

Die Gestaltungssatzung gemäß § 86 (1) Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) trifft Regelungen für bauliche Anlagen aber auch für unbebaute Teile der Grundstücke. Die Gestaltungsfibel erläutert die Ziele und Vorstellungen der Gestaltungsmaßnahmen. Sie hilft die Inhalte der Gestaltungssatzung zu verstehn und verdeutlicht den Satzungstext anhand von Projektbeispielen, Beispielbilderung und Skizzen.

Räumlicher Geltungsbereich der Gestaltungssatzung

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Manteuffel, 05451 931-6001, uwe.manteuffel@ibbenbueren.de
  • Herr Norbert Steggemann, 05451 931-6110, norbert.steggemann@ibbenbueren.de

Planunterlagen

Gestaltungssatzung/-fibelSitzungsvorlagenBekanntmachungen

Verfahrensschritte

  • 27.08.2014, Gestaltungssatzung - Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 16.09.2014 - 14.10.2014, Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Ausstellung
  • 12.12.2014, Satzungsbeschluss
  • 20.12.2014, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses / Inkrafttreten

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu