Satzung
Nr. 302 Ergänzungssatzung Heinrichstraße
Die weitgehend mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaute Heinrichstraße befindet sich am nördlichen Siedlungsrand im Ibbenbürener Ortsteil Dickenberg. An der Nordseite der Straße, zwischen den Gebäuden "Friedrich-Wilhelm-Straße 80" und "Heinrichstraße 46", existiert jedoch eine etwa 108 m lange Baulücke. Ein Eigentümer eines bisher unbebauten Grundstücksteiles in dieser Baulücke hat nun den Wunsch an die Verwaltung gerichtet, hier baulich tätig werden zu dürfen. Da die unbebaute Fläche aufgrund ihrer Ausdehnung planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen ist, könnte eine Bebauung nur auf der Grundlage eines Bebauungsplanes oder einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB ermöglicht werden. Da ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einerseits sehr arbeits- und zeitaufwendig ist, andererseits aber kein weitergehendes Planungserfordernis besteht, soll hier das Baurecht durch die Aufstellung der v.g. Ergänzungssatzung geschaffen werden. Durch diese Ergänzungssatzung werden die bisher unbebauten Flächen an der Nordseite der Heinrichstraße förmlich in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 BauGB) einbezogen. Die Art der baulichen Nutzung und die Bauweise orientieren sich dort an dem Einfügungsgebot nach § 34 (1) BauGB, das zulässige Maß der Nutzung wird in § 2 der Satzung festgeschrieben. Die Ergänzungssatzung "Heinrichstraße" ist seit dem 16. Juli 2016 rechtsverbindlich.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Bauordnung (Tel. 05451-931 6130) auf.
Fragen zur Entstehungsgeschichte und zur Zielsetzung des Bebauungsplanes bzw. zu möglicherweise gewünschten Änderungen richten Sie bitte an die Abteilung Stadtentwicklung und Bauleitplanung (Ansprechpartner siehe unten).
Ansprechperson
- Herr Norbert Steggemann, 05451 931-6110, norbert.steggemann@ibbenbueren.de
Planunterlagen
- rechtskräftige Ergänzungssatzung
rechtskräftige Ergänzungssatzung
- Abwägung der Stellungnahmen
Abwägung der Stellungnahmen
Verfahrensschritte
- 24.02.2016, Aufstellungsbeschluss
- 24.02.2016, Offenlegungsbeschluss
- 25.03.2016, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 05.04.2016 - 04.05.2016, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
- 29.06.2016, Satzungsbeschluss
- 16.07.2016, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses / Inkrafttreten
Bauleitplanung
Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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