Natur und Umwelt

Lärmaktionsplan

Entsprechend dem Ziel der Umgebungslärmrichtlinie sollen die Kommunen in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festlegen. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung, die möglichst umfassend realisiert werden sollen. Die Lärmaktionsplanung liegt in der Verantwortung der Gemeinden oder der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit. (siehe auch: http://www.umgebungslaerm.nrw.de/)

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Landschaftsplan

Der Landschaftsplan ist eine vom Kreistag beschlossene Satzung für den Außenbereich im Kreisgebiet.

Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen.

Der Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss ist in 6 Teilbereiche gegliedert. Für die Gemeinde Jüchen ist der Landschaftsplan V Korschenbroich – Jüchen relevant.

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