Die vom damaligen Rat der Gemeinde Jüchen in seiner Sitzung am 01.10.2018 beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 im Ortsteil Stessen, Bereich Stessen-Süd, Kreuzstraße- ist mit der Bekanntmachung vom 06.02.2019 in Kraft getreten. Die Bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a in Verbindung § 13b Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung angepasst, indem anstelle der bisherigen Darstel-lung Gemischte Baufläche künftig eine Wohnbaufläche dargestellt wird. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bau-leitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.