Ju_017_HK_05_00 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 017 "Bärenstraße" -Bereich Hochstraße/Bärenstraße- im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan)

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die in sich homogene städtebauliche Gebäudestruktur langfristig über eine entsprechende Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, nämlich über Festsetzung der maximalen Trauf- und Firsthöhe planungsrechtlich zu sichern und zu steuern. Darüber hinaus soll durch die Erweiterung der Straßenverkehrsfläche die Verkehrssicherheit verbessert werden. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. 

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Verfahrensschritte

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Abwägungsergebnisse

Bekanntmachungstext