Lärmaktionsplan 4. Stufe (Planungskonzept)

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Jüchen

 

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Städte und Gemeinden in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie geht es nicht um den Lärm in der Nachbarschaft oder von Veranstaltungen. Vielmehr geht es um den dauerhaften Lärm, der durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Sogenannter Nachbarschaftslärm, der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln oder von Sportanlagen zählen ebenfalls nicht zum Umgebungslärm.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Jüchen bietet daher allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Fachbehörden in der Zeit vom 25. März bis einschließlich 22. April 2024 die Möglichkeit zur Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

 

Wie läuft die Beteiligung ab?

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen.

Die erste Phase wurde vom 01. bis einschließlich 29. Dezember 2023 durchgeführt. Grundlage für die erste Phase war die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung.

In den Lärmkarten wurden die Geräuschimmissionen erfasst, die durch Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen verursacht werden. Dabei wird die Verteilung der Fahrzeuge für drei unterschiedliche Zeiträume untersucht: tags von 6:00 bis 18:00 Uhr, abends von 18:00 bis 22:00 Uhr und nachts von 22:00 bis 6:00 Uhr. Aufgrund dieser Zeiteinteilung ergeben sich zwei maßgebliche Lärmpegelbewertungen. Zum einen werden die durchschnittlichen Lärmeinwirkungen über 24 Stunden und zum anderen für die Nachtstunden berücksichtigt. Die Daten für diese Berechnungen stammen aus einer bundesweiten Verkehrswegezählung. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollen alle kartierten Bereiche berücksichtigt werden.

In Jüchen sind von der Lärmkartierung folgende Straßen erfasst:

A 44
A 46
B 59
L 116
Auf Grundlage der Lärmkartierung konnten die Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zur Lärmsituation im Stadtgebiet abgeben.  

Derzeit läuft die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Auf Grundlage der Lärmkartierung sowie der Stellungnahmen, welche im Rahmen der ersten Phase eingegangen sind, werden im Entwurf des Lärmaktionsplans umgesetzte und geplante Maßnahmen zur Lärmminderung in den genannten Gebieten beschrieben.

Die Unterlagen zur Planung können im Internet unter Stadt Juechen / Stadtplanung (o-sp.de) (Startseite > Leben > Planen, Bauen, Wohnen > Stadtplanung > Aktuelle Bürgerbeteiligungen) eingesehen werden. Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen und Hinweise auf ein konkretes lokales Lärmproblem geben oder konkrete Vorschläge zur Minderung einer Lärmbelastung machen.

 

Wie geht es weiter?

Nach Auswertung der Eingaben aus der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und bekannt gegeben.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Jüchen soll für alle Bereiche aufgestellt werden, die von der verpflichtenden Lärmkartierung innerhalb des Stadtgebietes erfasst wurden, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betroffenen Bereichen sind und unabhängig davon, ob es dort Lärmbetroffenheiten gibt.

 

Wo gibt es weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gibt das Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Lärmkartenviewer NRW des Umgebungslärmportals sind alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen einsehbar.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Anhänge

Entwurf des Lärmaktionsplans