Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich "Bahnhofsquartier Jüchen" (Vorkaufsrechtsatzungen)

Im Zuge des Strukturwandels unterliegt die Stadt Jüchen in den kommenden Jahrzehnten großen Veränderungen. Das südliche Stadtgebiet war über einen langen Zeitraum geprägt vom Braunkohletagebau und damit der kommunalen Planung weitestgehend entzogen. Durch die derzeit stattfindende Rekultivierung können die Flächen südlich des Bahnhaltepunktes Jüchen sukzessive wieder einer Nutzung zugeführt werden. Im Rahmen des durch den Zweckverband Landfolge Garzweiler ausgelobten städtebaulichen Wettbewerbs Jüchen-Süd wurden die ersten Planungen für eine Wiederinanspruchnahme des Tagebaubereichs erstellt. Um die neue Quartiersentwicklung an den Stadtteil Jüchen anzubinden, wurde bereits im Positionspapier „Stadt-Struktur-Wandel Jüchen“, welches am 02.10.2019 vom Rat der Stadt Jüchen verabschiedet wurde, die räumliche Entwicklung des Bereichs südlich des Bahnhofs Jüchen als Handlungsauftrag formuliert. Da für eine geordnete Entwicklung und Anbindung aber der gesamte Bereich um den Bahnhaltepunkt betrachtet werden muss, wurde die Entwicklung des Bahnhofsquartiers um die Querung der Doppeltrasse Autobahn-Eisenbahn sowie der Umgestaltung des nördlichen Bereichs erweitert.

Das Ziel der Vorkaufsrechtssatzung besteht darin, über den gemeindlichen Grunderwerb die Realisierung der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme zu sichern, zu erleichtern und zu beschleunigen. Für das Satzungsgebiet beabsichtigt die Stadt Jüchen, die Flächen neu zu ordnen, insbesondere im Bereich des Bahnhaltepunktes soll eine Umgestaltung und Attraktivierung im Rahmen des barrierefreien Umbaus des Bahnhaltepunktes erfolgen.

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Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich "Bahnhofsquartier Jüchen"