Bebauungsplan
Nr. A 61 "Jan-von-Werth-Straße II"
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 61 „Jan-von-Werth-Straße II“ soll die Bebaubarkeit des Plangebietes ermöglicht und eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.
Mit der Entwicklung von Wohnbauflächen soll die anhaltende Nachfrage nach Bauflächen und Wohnraum innerhalb der Jülicher Innenstadt unterstützt werden.
Durch die Investitionsbereitschaft eines Vorhabenträgers besteht die Möglichkeit, die seit Jahrzehnten brachliegende und nicht genutzte innerstädtische Fläche der ehemaligen Ziegelei zu einem hochwertigen Baugebiet zu entwickeln, was mit dem ersten Bauabschnitt im Norden (Bebauungsplan Nr. A 23 „Wohnpark Jan-van-Werth-Straße“) bereits ihren Anfang genommen hat und nun fortgeführt werden soll. Die städtebauliche Entwicklung dient der Aufwertung des Jülicher Nordostens und der Stärkung als Wohnstandort. Durch die Wiedernutzbarmachung einer ehemals bebauten Fläche entspricht die Entwicklung dem Ziel des Landes NRW und der Stadt Jülich, die Innenentwicklung der Stadt zu forcieren.
Ansprechperson
- Frau Angela Jumpertz, Telefon: 02461/63-257, E-Mail: ajumpertz@juelich.de
- Herr Arnold Heidt, Telefon: 02461/63-261, E-Mail: aheidt@juelich.de
Verfahrensschritte
- 25.08.2022, Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13a BauGB
- 19.12.2022 - 27.01.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- 16.10.2023 - 17.11.2023, Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- 04.07.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- 01.08.2024, Rechtskraft gem. § 10 Abs. 3 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Nr. A 23 Wohnpark Jan-van-Werth-Straße
Anhänge
- Rechtskräftiger Plan