Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan der Stadt Jülich
Mit Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2017 hat der Rat der Stadt Jülich seinen Willen signalisiert, den überholten Flächennutzungsplan der Stadt Jülich (Stand 1977) zu erneuern, um so den neuen Zielen der Stadtentwicklung zu entsprechen. Im Januar 2022 wurde die Arbeit am neuen Flächennutzungsplan aufgenommen. Neben der Datenerhebung für die Neuaufstellung wurde parallel auch der aktuell gültige Flächennutzungsplan mit allen Änderungen neu digitalisiert. Dies ist notwendig, da der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Jülich aus dem Jahr 1977 bisher nicht in digitaler u. kompletter Form vorlag. Bisher besaß das Planungsamt lediglich einen Arbeitsentwurf der Bezirksregierung Köln, der ausschließlich für den internen Arbeitsgebrauch genutzt werden durfte. Mit der Digitalisierung soll also zum einen vermieden werden, dass Inhalte und Informationen verloren gehen und zum anderen, dass Arbeitsabläufe verbessert sowie eine verbindliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Stadt Jülich geschaffen werden (u.a. Ausgangsbasis für die Formulierung von Entwicklungszielen, für die Ermittlung von Bedarfen). Nach dem der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 27.10.2022 beschloss, den neu digitalisierten Flächennutzungsplan gem. § 6 (6) BauGB erneut bekannt zu machen, soll dieser nun bis zur Fertigstellung u. Rechtskraft des neuen Flächennutzungsplans als offizielle Arbeitsgrundlage/offizielle Version des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Bauleitplanung dienen.
Ansprechperson
- Frau Angela Jumpertz, Telefon: 02461/63-257, E-Mail: ajumpertz@juelich.de
- Frau Dominika Szymczyk-Stefanska, Telefon: 02461/63-266, E-Mail: dszymczyk-stefanska@juelich.de
- Herr Arnold Heidt, Telefon: 02461/63-261, E-Mail: aheidt@juelich.de
Verfahrensschritte
- 19.06.1972, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BBAUG
- 09.02.1977, Rechtskraft gemäß § 6 BBAUG