Satzung
Denkmalbereichssatzung der Stadt Jülich für den Denkmalbereich Nr. 1 Renaissance-Stadtgrundriss mit Befestigungswerken und Wallanlagen
Die Innenstadt Jülichs („Jülicher Pentagon“), der Grundriss der historischen Idealstadtanlage Jülich, war die erste derart vollständige Renaissanceanlage auf deutschem Boden. In ihren Grundzügen über 475 Jahre fast vollständig erhalten, repräsentiert sie noch heute hervorragend die städteplanerischen und architektonischen Einflüsse der italienischen Renaissance. Dies ist für die geschichtliche und städtebauliche Entwicklung von Jülich bedeutend und aus wissenschaftlichen, volkskundlichen und städtebaulichen Gründen besteht an seiner Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse. Deshalb wird der in § 3 beschriebene Denkmalbereich unter Schutz gestellt.
Die Kontinuität des Erscheinungsbildes der historischen Innenstadt von Jülich ist gewahrt und erlebbar und stellt ein bedeutendes Dokument für die geschichtliche Entwicklung von Jülich dar. Diese Satzung soll der Erhaltung, Sicherung uns Pflege des Erscheinungsbildes Jülichs sowie seiner erhaltenen Befestigungswerke und Wallanlagen mit ihrem historisch geprägten Umfeld dienen. Die Begründung zum Denkmalbereich ergibt sich im Einzelnen aus den Daten zur Stadtgeschichte (Anlagen 2a), dem Kartenmaterial zur geschichtlichen Entwicklung (Anlage 2b), dem Plan der Innenstadt Jülichs mit eingezeichneten Grenzen des Denkmalbereichs (Anlage 1a) mit dem Flurstückkataster (Anlage 1c) und den zu schützenden Blickbeziehungen (Anl. 1b), der Charakterisierung des Denkmalbereichs sowie die Beschreibung der sie prägenden baulichen Anlagen (Anlagen 3) und dem beigefügten Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Denkmalpflege (Anlage 4). Deshalb wird der in § 3 beschriebene Denkmalbereich unter Schutz gestellt.
Ansprechperson
- Frau Angela Jumpertz, Telefon: 02461/63-257, E-Mail: ajumpertz@juelich.de
- Herr Arnold Heidt, Telefon: 02461/63-261, E-Mail: aheidt@juelich.de
Verfahrensschritte
- 15.12.2022, Aufstellungsbeschluss gemäß § 10 DSchG NRW
- 23.01.2023 - 28.02.2023, Öffentliche Auslegung gemäß § 10 Abs. 4 DSchG NRW
- 12.12.2024, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 6 DSchG NRW
Anhänge
- Denkmalbereichssatzung mit Anlagen