Bebauungsplan
Nr. A 38 "Schneidersstraße" 1. Änderung
Innerhalb des Ursprungsbebauungsplanes (Bebauungsplan Nr. A 38 "Schneidersstraße") wurden die Straßenverkehrsflächen der alten Sendersiedlung als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Die Straßen wurden jedoch nie öffentlich gewidmet und sollen daher in privater Hand verbleiben. Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 38 ist daher die Änderung der Festsetzung der Straßenverkehrsfläche von öffentlicher Straßenverkehrsfläche in private Straßenverkehrsfläche. Die anderen Festsetzungen innerhalb des Änderungsbereiches werden unverändert aus dem Ursprungsbebauungsplan übernommen. Deshalb ergeben sich auch innerhalb der bestehenden Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung der Ursprungsbebauungsplanes keine Änderungen.
Ansprechperson
- Frau Angela Jumpertz, Telefon: 02461/63-257, E-Mail: ajumpertz@juelich.de
- Herr Arnold Heidt, Telefon: 02461/63-261, E-Mail: aheidt@juelich.de
Verfahrensschritte
- 09.02.2023, Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13a BauGB
- 17.04.2023 - 19.05.2023, Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- 26.10.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- 01.12.2023, Rechtskraft gem. § 10 Abs. 3 BauGB