Städtebauliche Planungen

Lärmaktionsplan (LAP) der 4. Stufe für die Stadt Jülich

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage für die Erstellung des jeweiligen Lärmaktionsplans sind in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in diesen Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.

Nach § 47d Abs. 3 BImSchG soll die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Aufstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Hierfür wurden im Rahmen der Aufstellung zwei Beteiligungen der Öffentlichkeit durchgeführt: Eine frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit (Phase I der Öffentlichkeitsbeteiligung) und die Offenlage (Auslegung) mit Gelegenheit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und anderen Behörden (Phase II der Öffentlichkeitsbeteiligung).

Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde im Zeitraum vom 23. Oktober bis zum 20. November 2023 über die Aufstellung des neuen Lärmaktionsplans informiert und die Möglichkeit zur Mitwirkung (u. a. mit Hilfe einer digitalen Karte) gegeben. Insgesamt wurden während des genannten Zeitraums seitens der Öffentlichkeit über 100 Eingaben mit Anmerkungen gemacht, die teilweise mehrfach kommentiert wurden. In der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans vom 26. Februar bis 19. April 2024 mit Gelegenheit zur Stellungnahme durchgeführt worden.

Die Ergebnisse aus beiden Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum LAP-Entwurf wurden abgewogen und – sofern sie relevant sind und ihnen gefolgt werden konnte – berücksichtigt.

Die Vorstellung des Lärmaktionsplans durch das begleitende Planungsbüro "BSV-BÜRO FÜR STADT- UND VERKEHRSPLANUNG DR.-ING. REINHOLD BAIER GMBH" aus Aachen fand in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Dorf- und Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung der Stadt Jülich am 13.06.2024 statt. Der Beschluss des LAP wurde am 04.07. durch den Rat der Stadt Jülich gefasst.

 

Ansprechperson

  • Herr Arnold Heidt, Telefon: 02461/63-261, E-Mail: aheidt@juelich.de
  • Frau Angela Jumpertz, Telefon: 02461/63-257, E-Mail: ajumpertz@juelich.de

Verfahrensschritte

  • 26.02.2024 - 19.04.2024, 2. Beteiligung: 4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
  • 04.07.2024, Beschluss durch den Rat der Stadt Jülich

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