05 Ka-HW - Eichengrund
Bebauungsplan Nr. 5 Ka-HW der Stadt kamen für den Bereich zwischen Zechenbahn und Pröbstingholz.
Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 18.11.1971 die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 30 BBauG für den oben näher bezeichneten Bereich beschlossen.
Die Ausweisung dieses Geländes wurde notwendig, da die Nachfrage nach Bauland zur Errichtung von Wohnbauten stark gestiegen ist und das stetige Anwachsen der Bevölkerung die Schaffung von neuem Wohnraum erforderlich macht. Entlang der Rosenstraße sind die Grundstücke zum Zwecke des Immissionsschutzes als Grünflächen und Kinderspielplätzen ausgewiesen.
Anhänge
- Plandarstellung
- BebauungsplanNachfolgend können Sie sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "PDF-Plan".Bebauungsplan (PDF)
- Bebauungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Textl. FestsetzungenSie können sich die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Textl. Festsetzung
- Textl. Festsetzungen
- Legende
- LegendeZur besseren Lesbarkeit können Sie hier separat eine Legende mit den wichtigsten Planzeichen aufrufen.Legende
- Legende
- Begründung
- BegründungSie können sich die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Begründung
- Begründung
Ansprechperson
- Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
- Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de
Verfahrensschritte
- 29.03.1973, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 01.09.1974, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
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Aktuelle Beteiligungen
Bebauungsplan
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