32 Ka-Me - Ringstraße
Vorrangiges Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Bestandssicherung beider Nutzungen sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Übergangsbereich zum Schutze der vorhandenen Wohnbebauung.
Das Plangebiet umfaßt insgesamt eine Fläche von rd. 6,8 ha.
Anhänge
- Plandarstellung
- BebauungsplanDer Planbereich des Bebauungsplanes liegt überwiegend in einem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch und ist im Wesentlichen durch Gewerbe-, aber auch durch Wohnnutzung geprägt. Im östlichen Bereich des Planungsgebietes liegt zudem eine faktisch landwirtschaftlich genutzte Fläche, die aufgrund bisher fehlenderBebauungsplan (PDF)
planungsrechtlicher und baurechtlicher Regelungen einer städtebaulich adäquaten Nutzung nicht zugeführt werden konnte.
Vorrangiges Ziel der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Bestandssicherung der vorhandenen Nutzungen sowie eine zukünftig geordnete städtebauliche Entwicklung in den Übergangsbereichen zum Schutze der vorhandenen Wohnbebauung.
Im Zuge der Neuaufstellung des Kamener Flächennutzungsplanes für das gesamte Stadtgebiet sind die entsprechenden Grundzüge für die nun geplante städtebauliche Entwicklung dargestellt worden.
- Bebauungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Textl. FestsetzungenSie können sich die Textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Textl. Festsetzung
- Textl. Festsetzungen
- Begründung
- BegründungSie können sich hier die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Begründung
- Begründung
- Links
- Stadtplan/LuftbildHier erhalten Sie über den Geodatenserver des Regionalverbandes Ruhr einen Stadtplanauschnitt für den Bereich des Bebauungsplanes. Der Stadtplan wird in einem neuem Fenster geöffnet. Mit den Navigationswerkzeugen können Sie den Auschnitt beliebig verändern. Durch Auswahl der Registerkarte "Luftbild" rechts oben erhalten Sie ein aktuelles Luftbild für den gewählten Kartenausschnitt.Stadtplan/Luftbild
- Stadtplan/Luftbild
- Daten
- Ratsvorlage für den AufstellungsbeschlussDer Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat nach der Beratung in den zuständigen Fachausschüssen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 Ka-Me "Ringstraße" beschlossen. Damit wurde das förmliche Verfahren eingeleitet.Vorlage Aufstellungsbeschluss
Die entsprechende Beschlussvorlage können Sie hier einsehen. - Niederschriften der Beratungen zum AufstellungsbeschlussHier finden Sie Auszüge der Niederschriften über die Beratung aus den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen zum Auftstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 32 Ka-Me "Ringstraße".Niederschr. Aufstellungsbeschluss
- Ratsvorlage für die Veränderungssperre Nr. 10Für einen Bereich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 Ka-Me "Ringstraße" hat der Rat der Stadt Kamen eine Veränderungssperre beschlossen.Vorlage Veränderungssperre Nr. 10
Die entsprechende Beschlussvorlage können Sie hier einsehen. - Niederschriften der Beratungen zur Veränderungssperre Nr. 10Hier finden Sie Auszüge der Niederschriften über die Beratung aus den Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Kamen zum Beschluss der Veränderungssperre Nr. 10.Niederschr. Veränderungssperre Nr. 10
- Ratsvorlage für die Veränderungssperre Nr. 10aRatsvorlage für die Veränderungssperre Nr. 10Vorlage Veränderungssperre 10a
Für einen Bereich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 Ka-Me "Ringstraße" hat der Rat der Stadt Kamen eine Veränderungssperre beschlossen. Diese Veränderungssperre wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Kamen verlängert als Veränderungssperre Nr. 10a.
Die entsprechende Beschlussvorlage können Sie hier einsehen.
- Ratsvorlage für den Aufstellungsbeschluss
Ansprechperson
- Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
- Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de
Verfahrensschritte
- 20.03.2003, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB
- 20.12.2005 - 27.01.2006, Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der Träger öffentlicher Belange gem. §2 (2) und §4 (1) BauGB
- 15.03.2006 - 18.04.2006, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
- 23.05.2006 - 07.06.2006, Erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (3) BauGB
- 22.06.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 04.07.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
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