33 Ka-Me - Am Langen Kamp/Meckeweg
In der Stadt Kamen besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken, auf denen frei stehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser errichtet werden können. Nach Rechtskraft des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen bietet sich der Bereich nördlich der Meckeweges und westlich der Straße Am Langen Kamp für eine solche Bebauung an. Im Hinblick auf die benachbarte Bebauung im Bebauungsplan Nr. 5 Ka-Me (Meckeweg), der Bebauung an der Lindenallee und der Straße Am Langen Kamp ergibt sich durch die Neubebauung eine planerisch sinnvolle Arrondierung des gegebenen Siedlungsgebietes. Auch die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen im Siedlungsschwerpunkt Kamen-Methler erlauben eine weitere bauliche Verdichtung am Ortsrand.
Das Baugebiet kann verkehrsmäßig an die Straße "Am Langen Kamp" (K 9) angebunden werden. Die Ver- und Entsorgung würde über vorhandene Einrichtungen abgewickelt.
Das Plangebiet soll als "Allgemeines Wohngebiet" entwickelt werden. Es ist eine Bebauung mit frei stehenden Einfamilienhäusern und Doppelhäusern vorgesehen. Im Nordosten wird eine vorhandene Anpflanzung erhalten.
Anhänge
- Plandarstellung
- BebauungsplanHier können Sie den Entwurf zum Bebauungplan Nr. 33 Ka-Me "Am langen Kamp/Meckeweg" aufrufen.PDF Plan
Bitte beachten Sie, dass der Plan noch nicht rechtskräftig ist und sich bis zur Rechtskraft noch Änderungen ergeben können.
- Bebauungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Textl. FestsetzungenSie können sich hier die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Textl. Festsetzungen
- Textl. Festsetzungen
- Legende
- LegendeZur besseren Lesbarkeit können Sie hier die Legende zum PLan in einem zusätzlichem Fenster öffnen.Legende (PDF)
- Legende
- Begründung
- Begründung zum BebauungsplanSie können sich hier die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Begründung
- Begründung zum Bebauungsplan
- Links
- Stadtplan/LuftbildHier erhalten Sie über den Geodatenserver des Regionalverbandes Ruhr einen Stadtplanauschnitt für den Bereich des Bebauungsplanes. Der Stadtplan wird in einem neuem Fenster geöffnet. Mit den Navigationswerkzeugen können Sie den Auschnitt beliebig verändern. Durch Auswahl der Registerkarte "Luftbild" rechts oben erhalten Sie ein aktuelles Luftbild für den gewählten Kartenausschnitt.Stadtplan/Luftbild
- Stadtplan/Luftbild
- Daten
- Lärmtechnisches GutachtenZur Bestimmung der Geräuschimmissionen durch den Verkehr auf der Wasserkurler Straße (L 821) und der Schimmelstraße (K 9) sowie des angrenzenden Schreinereibetriebes wurde ein lärmtechnisches Gutachten beauftrag. Dieses sollte gegebenenfalls planerische, aktive oder passive Maßnahmen zur Geräuschminderung vorschlagen.Lärmtechn. Gutachten
Das Gutachten Des RWTÜV können Sie hier aufrufen. - Ratsvorlage für den AufstellungsbeschlussDer Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat nach der Beratung in den zuständigen Fachausschüssen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 Ka-Me "Meckeweg/Am langen Kamp" beschlossen. Damit wurde das förmliche Verfahren eingeleitet.Vorlage Aufstellungsbeschluss
Die entsprechende Beschlussvorlage können Sie hier einsehen. - Niederschriften der Beratungen zum AufstellungsbeschlussHier finden Sie Auszüge der Niederschriften über die Beratung aus den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen zum Auftstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 33 Ka-Me "Meckeweg/Am langen Kamp".Niederschr. Aufstellungsbeschluss
- Lärmtechnisches Gutachten
Ansprechperson
- Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
- Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de
Verfahrensschritte
- 11.12.2003, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB
- 07.12.2005, Bürgerbeteiligung
- 20.12.2005 - 27.01.2006, Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der Träger öffentlicher Belange gem. §2 (2) und §4 (1) BauGB
- 03.04.2006 - 03.05.2006, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
- 22.06.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 04.07.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
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