50e Ka - Technopark Kamen
Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 16.03.1989 beschlossen, das städtebauliche Rahmenkonzept des Freizeit-, Wohn- und Technologieparkes auf den ehemaligen Gelände der Zeche Monopol als Projektbeitrag der Stadt Kamen zur Internationalen Bauausstellung Emscherpark anzumelden. Damit wurde die Reaktivierung der ca. 34 ha großen innenstadtnahen Zechenbrache als ein Beitrag zur "Stadterneuerung durch Innenentwicklung" angestrebt.
Keimzelle des "Technoparks Kamen" bildet das Gründer- und Technologiezentrum, das durch den Umbau der ehemaligen Verwaltungsgebäude der Zeche Monopol entstanden ist. Dieses Zentrum ist durch Neubauten nach Süden erweitert worden. Die Gebäude eignen sich in ihrer Struktur vorrangig für Büronutzungen.
Südwestlich an das Gründer- und Technologiezentrum schließt sich der Gewerbepark an. Das städtebauliche Konzept sieht eine Anbindung des Gewerbeparks über zwei Zufahrten von der B 61 (Lünener Straße) vor, die über ein inneres Erschließungssystem miteinander verbunden werden. In ihrer Dimensionierung ist die Erschließung der gewerblichen Nutzung angepasst, besitzt jedoch gleichzeitig eine umfangreiche Durchgrünung in Form von alleeartigen Begleitpflanzungen und kleinen Platzbereichen, die den Parkcharakter hervorheben sollen.
Das Konzept des Gewerbeparks ist abgestimmt auf die östlich angrenzende Wohnbebauung (Gartenstadt Seseke-Aue). Im Übergangsbereich ist, im Rahmen einer Ausweisung als "eingeschränktes Gewerbegebiet" (GEb), lediglich die Unterbringung von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude gestattet, um das Wohnen nicht wesentlich zu stören.
Anhänge
- Plandarstellung
- BebauungsplanHier können Sie den Entwurf zum Bebauungplan Nr. 50e Ka "Technopark" aufrufen.Bebauungsplan (PDF)
- Bebauungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Textl. FestsetzungenSie können sich hier die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Textl. Festsetzungen
- Textl. Festsetzungen
- Legende
- LegendeZur besseren Lesbarkeit können Sie hier die Legende zum PLan in einem zusätzlichem Fenster öffnen.Legende (PDF)
- Legende
- Begründung
- BegründungSie können sich hier die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Begründung (PDF)
- Begründung
- Links
- Stadtplan/LuftbildHier erhalten Sie über den Geodatenserver des Regionalverbandes Ruhr einen Stadtplanauschnitt für den Bereich des Bebauungsplanes. Der Stadtplan wird in einem neuem Fenster geöffnet. Mit den Navigationswerkzeugen können Sie den Auschnitt beliebig verändern. Durch Auswahl der Registerkarte "Luftbild" rechts oben erhalten Sie ein aktuelles Luftbild für den gewählten Kartenausschnitt.Stadtplan/Luftbild
- Stadtplan/Luftbild
- Daten
- Ratsvorlage für den AufstellungsbeschlussDer Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat nach der Beratung in den zuständigen Fachausschüssen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50e Ka "Technopark Kamen" beschlossen. Damit wurde das förmliche Verfahren eingeleitet.Vorlage Aufstellungsbeschluss
Die entsprechende Beschlussvorlage können Sie hier einsehen. - Niederschriften der Beratungen zum AufstellungsbeschlussHier finden Sie Auszüge der Niederschriften über die Beratung aus den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen zum Auftstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 50e "Technopark Kamen".Niederschr. Aufstellungsbeschluss
- Ratsvorlage für den Aufstellungsbeschluss
Ansprechperson
- Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
- Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de
Verfahrensschritte
- 23.05.1995, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB
- 26.03.1998 - 04.05.1998, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 21.02.2005 - 24.03.2005, Erneute Beteiligung der Nachbargem. sowie der Träger öffentlicher Belange gem. §2(2) und §4(1) BauGB
- 18.04.2006 - 19.05.2006, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
- 22.06.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 04.07.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
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