71 Ka - Bogenstraße
Vorrangiges Ziel der Aufstellung ist die Bestandssicherung städtebaulicher Strukturen. Des Weiteren soll eine an das bestehende Siedlungsbild angepasste, städtebaulich sensible Weiterentwicklung erfolgen, die auch in Zukunft eine Wohnqualität gewährleistet, die heutigen Bedürfnissen entspricht.
Die 1953 durch die Ruhrwohnungsbau AG errichtete Siedlung ist zwar im Laufe der Zeit einigen baulichen Veränderungen unterlegen, hat aber dennoch erhebliche städtebauliche Qualitäten, die bis in die heutige Zeit ablesbar sind. Dieses drückt sich vor allem in dem seinerzeit konzipierten, geschlossenen Siedlungscharakter aus, der bis heute bewahrt blieb. Die Stadt Kamen stuft, zusammen mit dem westlich angrenzenden Siedlungsbereich zwischen der Fritz-Erler-Straße und der Grimmstraße, den gesamten Siedlungsbereich aufgrund ihrer bis heute erkennbaren städtebaulichen Qualität als erhaltenswert ein.
Anhänge
- Plandarstellung
- BebauungsplanHier können Sie sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "Bebauungsplan (PDF)".Bebauungsplan (PDF)
- Bebauungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Textl. FestsetzungenSie können sich die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Textl. Festsetzungen
- Textl. Festsetzungen
- Legende
- LegendeZur besseren Lesbarkeit können Sie hier separat eine Legende mit den Planzeichen aufrufen.Legende
- Legende
- Begründung
- BegründungSie können sich die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Begründung (PDF)
- Begründung
- Links
- Stadtplan/LuftbildHier erhalten Sie über den Geodatenserver des Regionalverbandes Ruhr einen Stadtplanauschnitt für den Bereich des Bebauungsplanes. Der Stadtplan wird in einem neuem Fenster geöffnet. Mit den Navigationswerkzeugen können Sie den Auschnitt beliebig verändern. Durch Auswahl der Registerkarte "Luftbild" rechts oben erhalten Sie ein aktuelles Luftbild für den gewählten Kartenausschnitt.Stadtplan/Luftbild
- Stadtplan/Luftbild
- Daten
- Anlage zum Bebauungsplan: Lageplan verfüllter BombentrichterIn der Anlage sind punktuelle Flächen gem. § 9 (5) Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. Hierbei handelt es sich um Bombentrichter, die mit unbekanntem Material verfüllt sind.Anlage Bombentrichter
- Ratsvorlage für den AufstellungsbeschlussRatsvorlage für den AufstellungsbeschlussVorlage Aufstellungsbeschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat nach der Beratung in den zuständigen Fachausschüssen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 Ka "Bogenstraße" beschlossen. Damit wurde das förmliche Verfahren eingeleitet.
Die entsprechende Beschlussvorlage können Sie hier einsehen. - Niederschriften der Beratungen zum AufstellungsbeschlussHier finden Sie Auszüge der Niederschriften über die Beratung aus den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen zum Auftstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 71 Ka "Bogenstraße".Weitere Plandateien
- Ratsvorlage für die Veränderungssperre Nr. 11Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71 Ka "Im Grund" hat der Rat der Stadt Kamen eine Veränderungssperre beschlossen.Vorlage Veränderungssperre Nr. 11
Die entsprechende Beschlussvorlage können Sie hier einsehen. - Niederschriften der Beratungen zur Veränderungssperre Nr. 11Hier finden Sie Auszüge der Niederschriften über die Beratung aus den Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Kamen zum Beschluss der Veränderungssperre Nr. 10.Niederschr. Veränderungssperre Nr. 11
- Gestaltungssatzung
Gestaltungssatzung_B-Plan 71 Ka_inkl. Lageplan - Bekanntmachung Gestaltungssatzung
Bekanntmachung 29-2021 vom 07.12.2021
- Anlage zum Bebauungsplan: Lageplan verfüllter Bombentrichter
Ansprechperson
- Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
- Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de
Verfahrensschritte
- 22.06.2004, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB
- 02.09.2004, Bürgerbeteiligung
- 02.05.2005 - 03.06.2005, Beteiligung gem. § 2(2) und § 4(1) BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3(2) BauGB
- 15.03.2006 - 30.03.2006, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
- 22.06.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 04.07.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
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