Satzung Heidestraße
Mit dieser Satzung wird ein Teilbereich an der Heidestraße als "im Zusammenhang bebauter Orteil" festgelegt. Nach § 34 BauGB ist in diesem Bereich ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grunsdstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Anhänge
- Plandarstellung
- SatzungsplanNachfolgend können Sie sich den Satzungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "PDF-Plan".PDF-Plan
- Satzungsplan
- Textliche Festsetzungen
- SatzungstextSie können sich den Satzungstext als PDF-Datei anzeigen lassen.Satzungstext
- Satzungstext
Ansprechperson
- Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
- Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de
Verfahrensschritte
- 03.02.2000 - 03.03.2000, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
- 30.03.2001, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
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