Satzung Lindenallee
Mit dieser Satzung wird ein Teilbereich an der Lindenallee als "im Zusammenhang bebauter Orteil" festgelegt. Nach § 34 BauGB ist in diesem Bereich ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grunsdstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Anhänge
- Plandarstellung
- SatzungsplanNachfolgend können Sie sich den Satzungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "PDF-Plan".PDF-Plan
- Satzungsplan
- Textliche Festsetzungen
- SatzungstextSie können sich den Satzungstext als PDF-Datei anzeigen lassen.Satzungstext
- Satzungstext
- Legende
- LegendeZur besseren Lesbarkeit können Sie hier separat eine Legende aufrufen.Legende
- Legende
Ansprechperson
- Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
- Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de
Verfahrensschritte
- 26.03.1998, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 03.06.1998, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
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