Lärmaktionsplan, 1. Stufe (2011)
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die über die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetztes in nationales Recht überführt wurde, hat die Stadt Kamen einen Lärmaktionsplan (LAP) aufgestellt. In der 1.Stufe erfolgte dies für Straßen mit mehr als 6 Mio. Fahrzeuge/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Züge/Jahr.
Neben den durch das Stadtgebiet verlaufenden Autobahnen A 1 und A 2 und der Eisenbahnstrecke Dortmund - Hamm trifft dies für die B 233 zwischen Stadtgrenze Unna und Lünener Straße zu. Im Vorgriff auf die 2.Stufe der Lärmaktionsplanung ab 2013 hat die Stadt Kamen zusätzlich die B 61 (Lünener Straße/Westring/Nordring/ Ostring/Hammer Straße) und einen Abschnitt der L 663 in Südkamen sowie den Bereich Unnaer Straße/Auffahrt B 233 mit in die Untersuchung eingeschlossen.
Der LAP beinhaltet auch die Ergebnisse der Bürgerbeteiligungen im Frühjahr und Herbst 2010 und die Ergebnisse einer LKW-Fahrerbefragung an der Lünener Straße (B 61).
Nach einer umfassenden parlamentarischen Beratung hat der Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 21.7.2011 den Lärmaktionsplan beschlossen. Der beschlossene Plan kann als PDF-Datei heruntergeladen und geöffnet werden (siehe unten: Anhänge).
Anhänge
- Lärmaktionsplan
Ansprechperson
- Herr Karsten Harrach, Telefon: 02307/148-2635, E-Mail: karsten.harrach@stadt-kamen.de
- Herr Matthias Breuer, Telefon: 02307 / 148 2630, E-Mail: matthias.breuer@stadt-kamen.de
- Herr Dr. Uwe Liedtke, Telefon: 02307/148-2600, E-Mail: uwe.liedtke@stadt-kamen.de
Verfahrensschritte
- 01.07.2009, Planungsauftrag
- 01.01.2010 - 28.02.2010, Bürgerbeteiligung
- 25.10.2010 - 30.11.2010, Bürgerbeteiligung
- 21.07.2011, Ratsbeschluss
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- Lärmaktionsplan, 3. Runde (2021)
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