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Lärmaktionsplan, 2. Stufe (2015)

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die über die Änderung des ‎Bundesimmissionsschutzgesetztes in nationales Recht überführt wurde, hat die Stadt Kamen ‎einen Lärmaktionsplan (LAP) aufgestellt. Ziel ist es, den Umgebungslärm – in Kamen ist das vor allem der Verkehrslärm – zu vermeiden oder zu mindern. In der 1.Stufe erfolgte dies für Straßen mit mehr als 6 ‎Mio. Fahrzeuge/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Züge/Jahr.
‎Neben den durch das Stadtgebiet verlaufenden Autobahnen A 1 und A 2 und der ‎Eisenbahnstrecke Dortmund-Hamm trifft dies für die B 233 zwischen Stadtgrenze Unna und ‎Lünener Straße zu. Im Vorgriff auf die 2.Stufe der Lärmaktionsplanung ab 2013 hat die Stadt ‎Kamen zusätzlich die L 654 (Lünener ‎Straße/Westring/Nordring/ Ostring/Hammer Straße) und einen Abschnitt der L 663 (Dortmunder Allee) sowie den Bereich Unnaer ‎Straße bis Auffahrt B 233 mit in die Untersuchung eingeschlossen.

Der Lärmaktionsplan (1.Stufe) wurde am 21.07.2011 durch den Rat der Stadt Kamen ‎beschlossen. Er kann auf dieser Internetseite als PDF-Datei heruntergeladen und geöffnet werden (siehe Fachpläne > Lärmaktionsplan).

‎Nunmehr liegt auch der Lärmaktionsplan (2.Stufe) der Stadt Kamen vor, der am 12.11.2015 beschlossen wurde. Er erfasst Haupteisenbahnstrecken* mit mehr als 30.000 ‎Züge/Jahr und Straßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr. Neben den oben genannten Straßen zählen dazu noch Abschnitte auf der Münsterstraße, Stormstraße/Bergkamener Straße, Heerener Straße, Werver Mark und Wasserkurler Straße.
Der Plan beinhaltet unter anderem die Stellungnahmen und Prüfergebnisse aus der Bürger- und Behördenbeteiligung (28.08. -10.10.2014 und 20.05. - 18.06.2015). Auch er steht als PDF-Datei zur Verfügung (siehe unten: Anhänge). ‎


* Wichtiger Hinweis für Anwohner der Eisenbahnstrecke Dortmund-Hamm:
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Gemäß §47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt, ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) seit dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig – somit auch für das Stadtgebiet Kamen. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit den ersten bundesweiten Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes erarbeitet und im März 2016 veröffentlicht. Der Plan (bestehend aus Teil A und B) und weitere Informationen können unter www.eba.bund.de aufgerufen werden.

LAP, 2. Stufe
Übersichtsplan

Anhänge

Ansprechperson

  • Herr Karsten Harrach, Telefon: 02307/148-2635, E-Mail: karsten.harrach@stadt-kamen.de
  • Herr Matthias Breuer, Telefon: 02307 / 148 2630, E-Mail: matthias.breuer@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 28.08.2014 - 10.10.2014, Bürgerbeteiligung
  • 20.05.2015 - 18.06.2015, Bürgerbeteiligung
  • 12.11.2015, Ratsbeschluss

Bezüge zu anderen Planverfahren