Lärmaktionsplan, 2. Stufe (2015)
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die über die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetztes in nationales Recht überführt wurde, hat die Stadt Kamen einen Lärmaktionsplan (LAP) aufgestellt. Ziel ist es, den Umgebungslärm in Kamen ist das vor allem der Verkehrslärm zu vermeiden oder zu mindern. In der 1.Stufe erfolgte dies für Straßen mit mehr als 6 Mio. Fahrzeuge/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Züge/Jahr.
Neben den durch das Stadtgebiet verlaufenden Autobahnen A 1 und A 2 und der Eisenbahnstrecke Dortmund-Hamm trifft dies für die B 233 zwischen Stadtgrenze Unna und Lünener Straße zu. Im Vorgriff auf die 2.Stufe der Lärmaktionsplanung ab 2013 hat die Stadt Kamen zusätzlich die L 654 (Lünener Straße/Westring/Nordring/ Ostring/Hammer Straße) und einen Abschnitt der L 663 (Dortmunder Allee) sowie den Bereich Unnaer Straße bis Auffahrt B 233 mit in die Untersuchung eingeschlossen.
Der Lärmaktionsplan (1.Stufe) wurde am 21.07.2011 durch den Rat der Stadt Kamen beschlossen. Er kann auf dieser Internetseite als PDF-Datei heruntergeladen und geöffnet werden (siehe Fachpläne > Lärmaktionsplan).
Nunmehr liegt auch der Lärmaktionsplan (2.Stufe) der Stadt Kamen vor, der am 12.11.2015 beschlossen wurde. Er erfasst Haupteisenbahnstrecken* mit mehr als 30.000 Züge/Jahr und Straßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr. Neben den oben genannten Straßen zählen dazu noch Abschnitte auf der Münsterstraße, Stormstraße/Bergkamener Straße, Heerener Straße, Werver Mark und Wasserkurler Straße.
Der Plan beinhaltet unter anderem die Stellungnahmen und Prüfergebnisse aus der Bürger- und Behördenbeteiligung (28.08. -10.10.2014 und 20.05. - 18.06.2015). Auch er steht als PDF-Datei zur Verfügung (siehe unten: Anhänge).
* Wichtiger Hinweis für Anwohner der Eisenbahnstrecke Dortmund-Hamm:
----------------------------------------------------------------------------------------------------
Gemäß §47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt, ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) seit dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig somit auch für das Stadtgebiet Kamen. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit den ersten bundesweiten Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes erarbeitet und im März 2016 veröffentlicht. Der Plan (bestehend aus Teil A und B) und weitere Informationen können unter www.eba.bund.de aufgerufen werden.
Anhänge
- PDF-Datei Lärmaktionsplan (2. Stufe) - Endfassung vom 12.11.2015
Ansprechperson
- Herr Karsten Harrach, Telefon: 02307/148-2635, E-Mail: karsten.harrach@stadt-kamen.de
- Herr Matthias Breuer, Telefon: 02307 / 148 2630, E-Mail: matthias.breuer@stadt-kamen.de
Verfahrensschritte
- 28.08.2014 - 10.10.2014, Bürgerbeteiligung
- 20.05.2015 - 18.06.2015, Bürgerbeteiligung
- 12.11.2015, Ratsbeschluss
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- Lärmaktionsplan, 3. Runde (2021)
Suche in der interaktiven Karte
Suche nach Bauleitplänen
Aktuelle Beteiligungen
Bebauungsplan
00 Ka - "Probierplan"
(09.11.2023 - 17.01.2025)