04.1 Ka Gewerbegebiet Ost / Henry-Everling-Straße
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung vom 16.09.2014 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.1 Ka "Gewerbegebiet Ost / Henry-Everling-Straße" beschlossen.
Das Gebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 Ka der Stadt Kamen vom 20.11.1964.
Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 36 ha und liegt östlich und westlich der Henry-Everling-Straße.
Das ca. 36 ha große Plangebiet wird begrenzt durch:
das Gewerbegebiet Gutenbergstraße im Osten
die Hochstraße B 233 im Westen,
die Heerener Straße L 663 im Norden und
das Gewerbegebiet Zollpost im Süden.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem beigefügten Plan ersichtlich.
Der Bebauungsplan Nr. 4 Ka setzt ein Industriegebiet nach § 9 BauNVO in der Fassung von 1962 fest. Industriegebiete dienen nach § 9 Abs. 1 BauNVO in der Fassung von 1962 ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO in der Fassung von 1962 sind Gewerbebetriebe aller Art zulässig.
Die Stadt Kamen verfolgt für das Plangebiet die städtebauliche Zielsetzung, klassische Gewerbebetriebe, wie z. B. auch Handwerksbetriebe, produzierende Gewerbebetriebe und Büro- und Verwaltungsgebäude anzusiedeln. Die Stadt beabsichtigt deshalb, das Gebiet als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO in der Fassung von 2013 festzusetzen. Zur Vorhaltung der Flächen für klassische Gewerbebetriebe soll Einzelhandel ausgeschlossen werden. Im weiteren Planverfahren ist zu prüfen, ob sich der Einzelhandelsausschluss nur auf zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente bezieht oder ein vollständiger Einzelhandelsausschluss erfolgt. Der Ausschluss zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente ist aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in diesem Angebots- und Sortimentsbereich in der Kamener Innenstadt geboten. Auch Vergnügungsstätten sollen ferner zur Vorhaltung der Flächen für Gewerbebetriebe und zur Vermeidung eines sog. Trading-down Effektes ausgeschlossen werden.
Anhänge
- Plandarstellung
- B-Plan Nr. 04.1 Ka
B-Plan Nr. 04.1 Ka
- B-Plan Nr. 04.1 Ka
- Begründung
- Daten
- Vorlage Aufstellungsbeschluss
- In der Zip-Datei befindet sich die Abgrenzung des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr. 04.1 Ka als Shapefile für die Verwendung im Geoinformationssystem.Shapefile (zip)
- Bekanntmachung der erneuten öffentl. Auslegung 18.10.2017
- Bekanntmachung Satzungsbeschluss B-Plan 4.1 Ka vom 23.01.201
- Zusammenfassende Erklaerung B-Plan 4.1 Ka
- Luftbild
- Gutachten
Ansprechperson
- Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
- Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de
Verfahrensschritte
- 16.09.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 10.12.2014 - 14.01.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
- 02.02.2015 - 16.02.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 09.09.2015 - 18.09.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
- 25.09.2015 - 26.10.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
- 16.11.2015, Veränderungssperre
- 26.10.2017 - 13.11.2017, Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) i. V. m. § 2 (2) sowie § 4a (3) BauGB
- 06.12.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 23.01.2018, Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
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