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Lärmaktionsplan, 4. Runde (2024)

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken* und Großflughäfen.

Für Städte unter 100.000 Einwohnern übernimmt das Land NRW die Kartierung der Lärmbelastung. Die neuen Lärmkarten für die Stadt Kamen sind Mitte 2023 veröffentlicht worden und stellen, wie gesetzlich vorgeschrieben, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr dar.
Die Lärmkartierung finden Sie unter:  https ://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de
Derzeit laufen die Arbeiten an der Überarbeitung des Lärmaktionsplans der Stadt Kamen. Hierbei werden auch die Ergebnisse des zwischenzeitlich aufgestellten LKW-Lenkungskonzeptes für das Kamener Stadtgebiet mit einbezogen.

Wie vorgesehen wurden die Bürger/innen und weitere Behörden zweimal beteiligt. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen der Bürger/innen und der beteiligten Behörden wurden dokumentiert und ausgewertet. Je nach Prüfergebnis wurden sie bei der Erstellung des abschließenden Planentwurfs berücksichtigt - siehe dazu auch die Anhänge I und II am Ende des Dokumentes. Die Stadt Kamen dankt an dieser Stelle allen, die sich aktiv und konstruktiv an dem Planungsverfahren beteiligt haben.

Der Lärmaktionsplan 4. Runde wurde am 12.12.2024 vom Rat der Stadt Kamen beschlossen. Der beschlossene Plan wird auf dieser Seite (unten) zum Download angeboten.


Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen -
aufzurufen unter:  https://www.umgebungslaerm.nrw.de

*: Der von Haupteisenbahnstrecken ausgehende Lärm wird seit 2015 vom Eisenbahnbundesamt untersucht und in separaten Lärmaktionsplänen behandelt - mehr Informationen hierzu unter:  http://www.laermaktionsplanung-schiene.de

Anhänge

Ansprechperson

  • Herr Karsten Harrach, Telefon: 02307/148-2635, E-Mail: karsten.harrach@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 05.03.2024 - 05.04.2024, Beteiligung Behörden und Bürgerbeteiligung
  • 24.06.2024 - 24.07.2024, Beteiligung Behörden und Bürgerbeteiligung