Luftreinhalteplan Kamen 2012
Luftreinhaltepläne sind nach § 47 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) immer dann zu erstellen, wenn in bestimmten Gebieten die in der 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (39. BImSchV) festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten sind.
Auslöser des Luftreinhalteplans Kamen war die im Jahr 2009 gemessene Grenzwertüberschreitung für Stickstoffdioxid (NO2) an der Bahnhofstraße.
Für die Aufstellung der Pläne sind die Bezirksregierungen in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW und den betroffenen Kommunen verantwortlich.
Den Luftreinhalteplan Kamen 2012 können Sie als PDF-Datei herunterladen und öffnen (siehe unten: "Anhänge").
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Arnsberg (www.bezreg-arnsberg.nrw.de - Suchbegriff: Luftreinhalteplanung) und beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (www.lanuv.nrw.de)
Anhänge
- Luftreinhalteplan Kamen 2012
Ansprechperson
- Herr Karsten Harrach, Telefon: 02307/148-2635, E-Mail: karsten.harrach@stadt-kamen.de
- Herr Matthias Breuer, Telefon: 02307 / 148 2630, E-Mail: matthias.breuer@stadt-kamen.de
- Herr Dr. Uwe Liedtke, Telefon: 02307/148-2600, E-Mail: uwe.liedtke@stadt-kamen.de
Verfahrensschritte
- 24.12.2012, Inkrafttreten des Luftreinhalteplans
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