Einzelhandelskonzept für die Stadt Kamen 2022
Die Stadt Kamen hat das Büro Junker+ Kruse beauftragt ein gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept aufzustellen. Als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des BauGB dient es als Grundlage für die Erarbeitung und Änderung von Festsetzungen in verbindlichen Bauleitplänen, für die Bauberatung und für Einzelfallentscheidungen (gem. § 1 Abs. 6 Satz 11 BauGB). Damit verfolgt die Stadt Kamen das Ziel, die Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet zu lenken, die Attraktivität des bestehenden Zentrums zu stärken und gleichzeitig die verbrauchernahe Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs in den Nahversorgungszentren und den Ergänzungsstandorten zu gewährleisten.
Die Erarbeitung erfolgte aufgrund einer umfangreichen Analyse der Einzelhandelssituation in Kamen. Neben der Einbeziehung der politischen Gremien der Stadt Kamen wurde die Erarbeitung durch einen Lenkungskreis aus Akteuren vor Ort und Vertretern von Interessensverbänden begleitet.
Das Einzelhandelskonzept wurde vom Rat der Stadt Kamen am 07. April 2022 beschlossen.
Anhänge
Ansprechperson
- Herr Elmar Wendland, Telefon: 02307/148-1500, E-Mail: elmar.wendland@stadt-kamen.de
- Frau Birgit Klotzbach, Telefon: 02307/148-1504, E-Mail: birgit.klotzbach@stadt-kamen.de
- Frau Stefanie Haake, Telefon: 02307/148-2660, E-Mail: stefanie.haake@stadt-kamen.de
Verfahrensschritte
- 07.04.2022, Ratsbeschluss
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Aktuelle Beteiligungen
Bebauungsplan
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(09.11.2023 - 17.01.2025)