Bebauungsplan

Bebauungsplan SI 393 "Gewerbegebiet nördlich der Hüttenstraße"

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans SI 393 „Gewerbegebiet nördlich der Hüttenstraße“ soll im Stadtteil Sindorf die planungsrechtliche Voraussetzung für eine konfliktfreie Gewerbenutzung in der Nähe von Wohnbebauung geschaffen werden. Dafür sind vor allem hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Situation Änderungen der Festsetzungen nötig. Da die im östlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 019 A gelegenen, derzeit noch unbebauten Flächen infolge der Bebauung des Vogelrutherfelds mittlerweile so nah an der Wohnbebauung liegen, dass eine Bebauung nach den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes SI 19 A nicht mehr konfliktfrei möglich wäre, ist eine Neuordnung der immissionsschutzrechtlichen Situation nötig. Für neu anzusiedelnde Betriebe werden konfliktfreie Nutzungsmöglichkeiten gemäß gültigem Abstandserlass vom Oktober 2007 definiert. Dadurch sollen Immissionskonflikte vermieden werden und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn - und Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 1 (6) Nr. 1 BauGB berücksichtigt werden.

Die beschlossenen klimagerechten Festsetzungen in der Bauleitplanung der Kolpingstadt Kerpen schreiben verbindliche Vorgaben für Bebauungsplanverfahren der Kolpingstadt Kerpen vor. Diese werden in den Bebauungsplan SI 393 aufgenommen und sind bei Neu - oder Umplanungen im Bestand zu berücksichtigen.

 

Ansprechperson

  • Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 19.11.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 16.12.2024 - 27.01.2025, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Impressum | Datenschutz