Bebauungsplan
Bebauungsplan KE 388 Neubau Baubetriebshof
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes KE 388 „Neubau Baubetriebshof“ ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau des Baubetriebshofs zu schaffen. Ein weiteres Ziel, was mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt wird, ist der Umgang mit dem Klimawandel, der eine zentrale Herausforderung für die Stadtplanung und Stadtentwicklung darstellt. Einerseits gilt es die Treibhausgasemissionen und den Endenergiebedarf gemäß dem integrierten Klimaschutzkonzept der Kolpingstadt Kerpen drastisch zu reduzieren. Andererseits muss die Stadt sich bereits heute auf schleichende Klimaveränderungen und zunehmende Extremwetterereignisse einstellen, nicht zuletzt um sich der kommunalen Daseinsvorsorge anzunehmen. Daher gilt es im Rahmen der Bauleitplanung klimatische Auswirkungen der Planungen zu bewerten und ggf. Minderungs- und bzw. Vermeidungsmaßnahmen zu definieren und durch Festsetzungen im Bebauungsplan zu sichern und somit wichtige Voraussetzungen für eine energieeffiziente Stadt und gleichzeitig klimaangepasste und resiliente Siedlungsstrukturen zu schaffen. Ziel ist die Entstehung eines „grünen klimaneutralen Baubetriebshofes“.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 07.03.2022 - 08.04.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan KE 016 Gemeinbedarfsfläche für Sport, Kultur und Erholung
Anhänge
- Plandarstellung
- Erläuterung zur Planaufstellung
- Bekanntmachung