Rahmenplan
Lärmaktionsplan Kolpingstadt Kerpen
Gemäß § 47d BImSchG sollen Gemeinden oder die zuständigen Behörden im Anschluss an die strategische Lärmkartierung Aktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen ausarbeiten. Ziel dieser Aktionspläne soll sein, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Anzahl der betroffenen Wohnungen und Menschen zu mindern. Die Aktionspläne sollen eine Hilfestellung bei unterschiedlichen Planungen des Untersuchungsraumes geben und den vorhandenen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen begegnen.
Die aktuelle Lärmaktionsplanung befindet sich in der 4. Stufe.
Bis spätestens 18. Juli 2024 sind bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Nach diesem Zeitpunkt sind bestehende Lärmaktionspläne nach § 47d Absatz 5 BImSchG grundsätzlich bei bedeutsamen Entwicklungen für Lärmsituationen zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Spätestens auf Basis der Lärmkartierung 2027 fällt die nächste Lärmaktionsplanung bis 18. Juli 2029 an.
Weitergehende Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie unter https://www.stadt-kerpen.de > Planen & Bauen > Umweltschutz/Grünplanung oder unter http://www.umgebungslaerm.nrw.de.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen der unten genannten Ansprechpartner der Abteilung Umwelt und Klima gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Antti Olbrisch, Telefon: 02237/ 58 - 119, E-Mail: antti.olbrisch@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 13.05.2024 - 02.06.2024, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Anhänge
- Lärmaktionsplan Stufe IV