Bebauungsplan
Bebauungsplan SI 019 A - Industriegebiet Hüttenstraße - Teilaufhebung
Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplans SI 019 A „Industriegebiet Hüttenstraße“ soll die Möglichkeit einer Neubewertung der immissionsschutzrechtlichen Situation durch den aufzustellenden Bebauungsplan SI 393 „Gewerbegebiet nördlich der Hüttenstraße“ geschaffen werden. Der momentan gültige Bebauungsplan SI 019 A lässt in seinem Geltungsbereich Gewerbebetriebe zu, die einen Abstand von bis zu 300 m zu Wohnbebauung halten müssen. Mit der Errichtung des Vogelrutherfelds ist Wohnbebauung allerdings bereit auf etwas mehr als 120 m an die Flächen herangerückt, perspektivisch werden südöstlich des Plangebietes weitere Wohnbauflächen entstehen. Die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die Abstände von bis zu 300 m halten müssen, wäre also nicht mehr konfliktfrei möglich. Daraus ergibt sich planerischer Handlungsbedarf, um die immissionsschutzrechtliche Situation neu zu ordnen.
Im September 2024 hat die Kolpingstadt Kerpen die standardmäßige Implementierung klimagerechter Festsetzungen in Bebauungsplänen beschlossen. Diese wurden im SI 019 A noch nicht berücksichtigt, sollen aber im Bebauungsplan SI 393 berücksichtigt werden, um ein klimagerechtes Gewerbegebiet zu schaffen.
Ansprechperson
- Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 19.11.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 16.12.2024 - 27.01.2025, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan SI 393 "Gewerbegebiet nördlich der Hüttenstraße"
- Bebauungsplan SI 019A Industriegebiet Hüttenstraße
Anhänge
- Frühzeitige Beteiligung